Es gibt bestimmte Glaubensgrundsätze, die zumindest hier in Deutschland als ein buddhistisches Bekenntnis von allen buddhistischen Gruppen zusammengefasst wurden als Minimalkonsens, auf den sich alle Gruppen einigen konnten. Dazu gehören diese fünf Regeln: sich darin zu üben, keine Lebewesen zu töten oder zu verletzen; nicht Gegebenes nicht zu nehmen; keine unheilsamen sexuellen Handlungen zu begehen; nicht unwahr oder unheilsam zu reden; sich nicht durch berauschende Mittel das Bewusstsein zu trüben – sondern allen Lebewesen mit unbegrenzter Liebe, mit Gefühl, mit Freude und Gleichmut zu begegnen im Wissen um das Streben aller Wesen nach Glück. Das ist die generelle innerliche Haltung. Äußerlich versuchen die Buddhisten hier in Deutschland seit 1985 als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt zu werden. Die Diskussion, ob man dann auch Steuern nehmen würde oder nicht, wird kontrovers diskutiert. Viele Asiaten neigen eher dazu zu denken, man sollte Steuern nehmen; und westliche Buddhisten sagen nein, das stimmt nicht mit den Grundsätzen des Buddhismus überein. Denn um Freigiebigkeit zu üben, zu spenden usw. muss immer der freie Wille da sein – und der ist bei Steuern nicht gegeben. Das wäre also kein richtiges Gegen im Sinne des Buddhismus mehr. Deswegen möchten sie lieber freiwillig geben und nicht durch Steuern auferlegt.