Können Vorerkrankungen Menschen als Organspender ausschließen?


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Feb 23 2010 2 mins   435
Das Entscheidende beim Ausschluss sind Erkrankungen, die man nicht übertragen darf oder möchte. Das wäre zum Beispiel AIDS, wenn wir jetzt mal eine Infektionserkrankung nehmen. Das HI-Virus darf durch eine Transplantation nicht übertragen werden; das wäre fatal. Man muss also jeden, der zeitlebens HIV hat, für immer von der Spenderliste ausschließen. Dann gibt es vergleichbare Erkrankungen, die bösartigen Tumore zum Beispiel. Jemand, der einmal einen bösartigen Tumor hatte, ist ebenfalls von der Spenderliste auszuschließen. Es gibt ein paar Ausnahmen, zum Beispiel Hirntumore. Die sind ja meistens nur im zentralen Nervensystem oder beschränken sich auf das zentrale Nervensystem und machen keine Metastasen, also Tochtergeschwülste an irgendwelchen Organen – die kann man nehmen. Das wäre eine Ausnahme. In der Regel sind bösartige Erkrankungen ein Ausschlusskriterium. Denn die Patienten hatten ja häufig eine Behandlung, manchmal Chemotherapie. Diese Chemotherapeutika greifen normalerweise Organe an und verbessern sie nicht in ihrer Qualität. Das heißt: Jemand, der mal eine Chemotherapie hatte wegen eines Tumors, dessen Nieren oder dessen Leber sind vorgeschädigt und kommen als Organe zur Transplantation nicht mehr in Frage.