Freifunk und die Haftungsprivilegierung des Telemediengesetzes (36c3)


Dec 29 2019 46 mins   25
Seit Jahren kämpfen wir um die Haftungsprivilegierung für Freifunker. Als Zugangsvermittler in das Internet hat der Gesetzgeber den Freifunker als Diensteanbieter von Ansprüchen Dritter freigestellt. Nach dem Gesetz ist der Freifunker für die Handlungen Dritter im Internet nicht verantwortlich. Wie die Rechtssprechung die gesetzliche Regelung anwendet, möchte ich Euch in meinem Vortrag berichten. Ich würde gerne den Vortrag in meinen Bericht über die einzelnen Freifunk-Verfahren gegen die Rechteinhaber einbetten. Ich weiß noch nicht recht, wie ich den Zusammenhang gestalte. Mit wem könnte ich darüber sprechen? about this event: https://talks.oio.social/36c3-oio/talk/MPCRC8/