Ich werde häufig gefragt, ob Abmahnungen veröffentlicht werden dürfen. Wie ein anständiger Jurist antworte ich dann mit einem „es kommt drauf an“. Denn die Antwort hängt von vielen Faktoren ab. Z.B. dem Grund der Abmahnung, dem Umfang der Veröffentlichung oder entgegenstehenden Persönlichkeits- und Unternehmensrechte der Abmahner. Nicht minder kompliziert ist die Frage, wann fremde E-Mails veröffentlicht werden dürfen.
In dieser Folge der Rechtsbelehrung gehen wir auf alle diese Faktoren ein und besprechen auch, welche Folgen bei Verstößen drohen. Ebenfalls haben wir es wieder geschafft das Ziel von 45 Minuten einzuhalten, so dass wir nun mehr Zeit für die nächsten Folgen gut haben.
Zur Vertiefung empfehle ich die folgenden Artikel:
- Darf ich eine Email, Abmahnung oder ein Schreiben im Internet veröffentlichen? – Eine Anleitung in 7 Schritten, hier im Blog
- Darf man fremde E-Mails im Netz veröffentlichen? von RA Stadler
- Veröffentlichung von Mails im Netz: erlaubt oder verboten? von Prof. Härting
- Rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichungen von E-Mails im Internet von RA Dr. Ulbricht
- Abmahnung veröffentlichen – Erlaubt oder nicht? von RA Ferner
- Für Blogger gilt: Finger weg von „privaten“ Nachrichten! von RA Terhaag
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Der Beitrag Liebes- und andere Briefgeheimnisse – Rechtsbelehrung Folge 10 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.