Abgemahnter Schlangenkuchen und Bilderrechte – Rechtsbelehrung Folge 1 (Jura-Podcast)


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Dec 13 2012 39 mins   715 1 0

rechtsbelehrung_folge_1Ich bin aufgeregt. Die erste Podcastfolge, ohne dass ich weiß, ob es weitere geben wird. Ich mag die Folge sehr, aber ich mag auch das Recht und könnte ohnehin stundenlang darüber reden. Nur gut, dass ich mit Marcus Richter (Twitter, Marcus‘ Blogbeitrag zum Podcast) einen erfahrenen Radiojournalisten an meiner Seite hatte, der durch die Diskussion geführt und meine Nervosität gut aufgefangen hat.

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Nachdem ich letztes Weihnachten im Studio Schokoriegel bekommen habe, konnte ich zu der Podcastidee nicht mehr nein sagen…. mit einer leichten zeitlichen Verzögerung. 🙂

Thema des Podcasts: In dieser Folge geht es um die Abmahnungen der Agentur hgm-press durch die Kanzlei activeLaw, welche derzeit die Blogger in mit hohen Schadensersatzsummen in Atem halten. Wir sprechen darüber, wie man Rechte an Bildern übertragen kann, wer wen abmahnen darf und ob eine „Fair Use„-Regelung nach amerikanischem Vorbild helfen würde.

Die Idee zu dem Podcast kam auch von Marcus und nicht von mir. Nachdem wir beide in der Sendung Trackback ca. ein dutzend Radio-Interviews geführt haben, fand er, dass wir auch mal podcasten könnten. Dabei muss man sagen, dass Marcus mit den Podcasts „Angespielt„, „Die Wahrheit“ und „Der Weisheit“ ein Profi ist.

Trotzdem kann man mir die Aufregung, glaube ich, noch recht gut anhören. Als ich diese Folge gehört habe, dachte ich mir „anderthalb Jahre in Neuseeland gelebt, dort Recht studiert, aber nicht ‚law‘ aussprechen können„. 🙂 Von den verschluckten Worten und Ähs mal abgesehen. Aber trotzdem, es hat mir sehr viel Spaß gemacht, ich höre es selbst gerne und ich hoffe Ihnen gefällt es auch.

Unser Anspruch ist es nicht allzu juristisch zu werden, aber dennoch tiefere Einblicke ins Recht zu bieten. Wenn ich Vorbilder nennen darf, dann sind es auf jeden Fall Rechtsanwalt Stephan Dirks und Rechtsanwalt Henry Krasemann, auf deren Jurafunk-Folgen ich mich immer freue.

Der Titel „Rechtsbelehrung“ kam übrigens ganz spontan kurz vor der Aufnahme auf und bleib bei uns hängen. Wir beide hoffen, er tut es auch bei Ihnen und wir wünschen viel Spaß bei der Folge Nr.1. Ob es weitere gibt und wie sie sich anhören werden, hängt ganz von Ihnen ab. Sagen Sie uns Ihre Meinung, was Sie gut fanden, was sie besser gefunden hätten und welche Themen Sie gerne in den nächsten Folgen hören würden.

Viel Spaß beim Zuhören!

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