Was dürfen Satire und Parodie? – Rechtsbelehrung Folge 21 (Jura-Podcast)


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Jan 20 2015 82 mins   443 1 0

rechtsbelehrung_folge_21Wir haben die aktuell diskutierte Frage „Was darf Satire?“ zum Anlass genommen uns die rechtlichen Grenzen der Satire anzuschauen. Dabei beschränken wir uns jedoch nicht auf religionsbezogene oder politische Satire, wie die von Charlie Hebdo, sondern schauen uns z.B. auch die urheberrechtliche Grenzen der Parodie an. So ist dieser Podcast eine Anleitung mit vielen Beispielen geworden, die Sie konsultieren sollten, bevor Sie sich satirisch über Personen, Unternehmen oder Weltanschauungen äußern möchten.

Wir bedanken uns auch für die positiven Kommentare, arbeiten an Flattr und bieten die angesprochenen Amazon-Wunschlisten (Wunschliste Marcus Richter, Wunschliste Thomas Schwenke) für Dankeschönzwecke an. Danke zurück! 🙂

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und wir freuen uns immer über Themenvorschläge an @RBL_rfm.

  • 00:00:45 Hausmeisterei und Neujahrsvorsätze.
  • 00:04:00 Einleitung in das Thema und Trennung zwischen Recht und Moral.
  • 00:07:50 Was bedeuten die Begriffe Satire, Ironie, Sarkasmus, Zynismus, Parodien, Humor und woran sind sie erkennbar?
  • 00:13:50 Wie kann man gegen rechtswidrige Satire vorgehen? Wo ist der Unterschied zwischen dem Zivil- und dem Strafverfahren?
  • 00:21:00 Woran ist Satire erkennbar?
  • 00:27:00 Die Trennung des Aussagekerns der Satire von ihrer Einkleidung.
  • 00:31:00 Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Satire – ab wann ist die Menschenwürde verletzt?
  • 00:39:00 Welche Rolle spielt die Kunst in der Satire?
  • 00:43:15 Verletzung von Unternehmensrechten und wirtschaftlichen Interessen.
  • 00:45:50 Die Parodie, geistiger Abstand und das EuGH-Urteil, wonach Parodie nicht dem Urheber zugerechnet werden darf .
  • 01:05:00 Besonderheiten bei Personen, die in der Öffentlichkeit stehen.
  • 01:10:00 Warum es bei der Verunglimpfung von Religionsgesellschaften im § 166 StGB eigentlich nicht um den Schutz von Religionen geht.
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