Polizei 3.0: Predictive Policing und Precrime – Rechtsbelehrung Folge 27 (Jura-Podcast)


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Aug 25 2015 76 mins   458 1 0

rechtsbelehrung_folge_27pngIn dieser Folge widmen wir uns zuerst der „Polizei 2.0„, womit die Nutzung von Social Media durch Polizeibehörden bezeichnet wird. Dazu gehören insbesondere die kontrovers diskutierte Facebook-Fahndung, als auch die Informations- und Imagepflege via Twitter. Ebenso gehen wir auf das Vorhaben, Polizei mit so genannten „Bodycams“ auszurüsten ein.

Wir halten uns jedoch nicht in der Gegenwart auf und Blicken in die „Big Data„-Zukunft einer durch algorithmischen Vorhersagen gestützten „Polizei 3.0„.

Während in Deutschland bereits eine als „Predictive Policing“ bezeichnete Vorhersage von Krisenherden oder Einbruchsfällen in der Praxis erprobt wird, ist man in den USA schon weiter. Dort werden in „Precrime„-Vorhersagen nicht nur potentielle Straftäter ausfindig gemacht, sondern auch Bewährungsentscheidungen beeinflusst.

Für die fachmännische Unterstützung bedanken wir uns bei Jan Dirk Roggenkamp (Twitter), der an der Polizeiakademie Niedersachsen als Professor Rechtswissenschaften lehrt. Er erklärt uns inwieweit Predictive Policing und Precrime rechtlich umsetzbar sind, und ob wir tatsächlich mit Zuständen wie in dem Film „Minority Report“ rechnen müssen.

Viel Spaß beim Zuhören und wir freuen uns immer über Themenvorschläge an @RBL_rfm.

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Inhalte des Podcasts:

  • 00:00:00 – Vorstellung unseres Gastes Jan Dirk Roggenkamp (Professor an der Polizeiakademie Niedersachsen).
  • 00:04:52 – Was bedeuten die Begriffe Polizei 2.0 und Polizei 3.0?
  • 00:06:39 – Ist eine Fahndung via Facebook erlaubt? Dürfen Bürger der Polizei „helfen“ und private Fahndungsaufrufe starten oder vermisste Personen mit Hilfe sozialer Medien suchen?
  • 00:18:00 – Beeinträchtigen Tweets der Polizei von einer Demo die Grundrechte der Demonstrationsteilnehmer?
  • 00:24:00 – Was ist von „Bodycams“ zu halten, die von der Polizei zur Deeskalation und Sicherheit der Polizeibeamten eingesetzt werden? Haben die Bürger ein Recht sich zu wehren und zurück zu filmen (sog. Sousveillance)?
  • 00:34:00 – Wie nah ist die Verbrechensbekämpfung mittels Big Data an „Minority Report“ dran?
  • 00:41:00 – Inwieweit sollte sich die Polizei bei Gefahrenabwehr und Strafverfolgung auf Statistiken und Korrelationen, statt auf Erfahrung und Bauchgefühl verlassen? Sind Computer nicht neutraler als Menschen?
  • 00:59:30 – Kann polizeiliches und richterliches Erfahrungswissen algorithmisch objektiviert von Computern umgesetzt werden?
  • 01:08:30 – Wenn Straftaten anhand von Big Data vorbestimmt werden, werden wir dann frei von Schuld sein?

Neben den folgenden Links empfehlen wir als Hörtipp ganz besonders „Social Media Podcast Episode 31: Thomas-Gabriel Rüdiger über die Polizei in den sozialen Medien“ von Social Genius, die sich vertieft mit der Polizeipräsenz in sozialen Medien beschäftigt.

Links zur Folge

  • Themenvorschläge, Anregungen, Kritiken, aber auch Komplimente sind in den Beiträgen zu den Folgen oder per Twitter sehr willkommen: @RBL_rfm (Podcast-Account), @monoxyd (Marcus Richter), @thsch (Thomas Schwenke).

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