Die Ermittlungen gegen Netzpolitik.org wegen angeblichen Landesverrats zeigten diesen Sommer, mit welcher Härte sich der Staat gegen Whistleblower und Leaks vertraulicher Dokumente wehren kann. Mit dem Entwurf einer Strafvorschrift gegen Datenhehlerei (§ 202d StGB-E) sollen mögliche Leaks in der Zukunft sogar noch weiter eingeengt werden. Der Fall des Landesverrats brachte zudem eine alte Frage wieder in die Diskussion: Warum werden Berufsjournalisten durch das Gesetz anders behandelt als Blogger und andere nicht professionelle Journalisten?
All diesen spannenden Fragen behandeln wir mit unserem Gast Dr. Ulf Buermeyer (Twitter, Netzpolitik, HRR-Strafrecht), der beruflich als Richter am Landgericht Berlin tätig ist und privat u.a. als Autor auch für Netzpolitik schreibt. Wir bedanken uns für seinen Besuch und die sehr verständlichen Erläuterungen, die sich jeder Journalist und Blogger anhören sollte, bevor er mit Whistleblowern in Kontakt tritt oder Leaks, bzw. Hacks veröffentlichen möchte.
Viel Spaß beim Zuhören und wir freuen uns immer über Themenvorschläge an @RBL_rfm.
Inhalte des Podcasts:
- 00:02:40 – Vorstellung unseres Gastes Dr. Ulf Buermeyer
- 00:04:02 – Hintergründe zum #Landesverrat von Netzpolitik.org (§ 94 StGB).
- 00:18:20 – Was ist Whistleblowing (Beispiele) juristisch betrachtet und wo ist es geregelt ?
- 00:29:00 – Die Pressefreiheit (Art. 5 Abs.1 S.2 GG), der Quellenschutz und warum berufsmäßige Journalisten bevorzugt werden (§ 53 Abs.1 Nr.5 StPO, § 353b Abs.3a StGB).
- 00:48:45 – Verdachtsberichterstattung, Disclaimer und das Laienprivileg.
- 00:56:00 – Aus Hacks und Straftaten gewonnene Informationen und der Entwurf eines „Anti-Whistleblowing-Paragaphen“ §202d StGB-E.
- 01:13:00 – Informantenschutz in den USA.
- 01:18:30 – Wie verhält man sich als Whistleblower am besten?
Erwähnte Fälle und Links zur Folge
- Das Wattestäbchenphantom, Tobias Maier in Science Blogs 2009
- EGMR: Die gekündigte Arbeitnehmerin (EGMR, 21.07.2011 – 28274/08)
- Die Spiegelaffäre 1962
- Cicero-Urteil (BVerfG, 27.02.2007 – 1 BvR 538/06, 1 BvR 2045/06)
- Die tollste Form des Journalismus – Hosen voll schon vor dem Shitstorm: Der Blogwart lässt die Politik erzittern, Berthold Kohler, FAZ 2015
- Entscheidung zum Laienprivileg (BVerfG, 09.10.1991 – 1 BvR 1555/88 „Bayer-Aktionäre“)
- Haftung eines Forenbetreibers (OLG Köln, 22.11.2011 – 15 U 91/11)
- Interne Mails bekräftigen Abzock-Verdacht gegen Dating-Plattform Lovoo, Holger Bleich, Ronald Eikenberg, c`t Magazin 2015
- Überwachungssoftware: Aus Hacking Team wurde Hacked Team, Detlef Borchers, heise Security 2015
- „Bild“ durfte aus privater Politiker-Korrespondenz zitieren (BGH, 30.09.2014 – VI ZR 490/12
- Warum der Vorschlag zur Strafbarkeit der „Datenhehlerei“ die Pressefreiheit gefährdet (Update), @vieuxrenard, Netzpolitik.org 2015
- Barret Brown – Journalist muss für Anonymous-Hack büßen, Eike Kühl, Zeit Online 2015
- Basiswissen Journalismus: Presserecht für Journalisten und Blogger , Thomas Schwenke, Upload Magazin
- Branzburg v. Hayes, 408 U.S. 665 (1972)
- Landesverrat? Soll er doch gegen uns alle ermitteln!, Markus Grill, Correct!v 2015
- Auf Wallraffs Spuren: Was dürfen Whistleblower? (Update), Stephan Dirks, Social Media Recht Blog 2015
- #Landesverrat: Warum der Vorwurf rechtlich nicht zu halten ist, @vieuxrenard, Netzpolitik.org 2015
- Ein Abgrund von Landesverrat, Thomas Fischer Zeit Online 2015
- Sind Blogger Laien oder Profis?, Teresa Dretzki, Recht am Bild 2012
- Rekonstruktion der Netzpolitik-Affäre: Intrigen, Konflikte und Gefühle, Dr. Christian Rath, Legal Tribune Online 2015
- Geheimhalten oder Leaken?, Breitband Deutschlandradio Kultur (Gäste Daniel Lücking, Marta Orosz Marta Orosz und Ulf Buermeyer) 2015
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Folge 10: Liebes- und andere Briefgeheimnisse
- Zur Ergänzung der heutigen Folge, empfehlen wir die Folge 10, in der es um die beliebte Frage, ob und in welchem Umfang Abmahnungen und E-Mails im Internet veröffentlicht werden dürfen, ging. Vollständige Beschreibung
Der Beitrag Whistleblowing, Leaks und Landesverrat – Rechtsbelehrung Folge 28 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.