Buchstaben verkaufen – Teil 2 – Rechtsbelehrung Folge 37 (Jura-Podcast)


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Jul 17 2016 87 mins   677 1 0

Während wir in der Folge „Buchstaben verkaufen – Teil 1“ erläutert haben, welche Texte und welche Titel rechtlich geschützt sind, geht es nun um deren „Verkauf“ oder rechtlich gesprochen, um Verlags- und Autorenverträge.

Wir besprechen zuerst welche Art von Verträgen es überhaupt gibt (z.B. NDAs, Letters of Intent, Optionsverträge und Verlagsverträge). Anschließend widmen wir uns dem nicht ganz einfachen Thema der Nutzungsrechte. Denn anders als man vielleicht annehmen könnte, gibt es nicht das eine Urheberrecht am Werk, das man pauschal übertragen kann.

Genau genommen ist es eine Vielzahl aller möglichen Rechte, die einfach, exklusiv, örtlich und zeitlich beschränkt sowie auf einzelne Nutzungsarten aufgeteilt (z.B. Print, E-Book, Hörbuch, etc.) übertragen werden können. Zum Abschluss widmen wir uns den Honoraren, Aktualisierungspflichten und auch der Frage, welche Qualität ein Werk haben muss.

Sie merken also, es gibt viele Punkte, die AutorInnen beachten müssen. Daher versuchen wir auch immer darauf hinzuweisen, was davon relevant ist und wo Stolperfallen lauern. Auch wenn Sie das Gefühl haben sollten, dies sei alles sehr kompliziert, werden Sie nach dem Podcast für die nächsten Vertragsverhandlungen gut gerüstet sein. Das gilt zudem nicht nur für AutorInnen, sondern für alle die mit Urheberrechten beruflich zu tun haben.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Zuhören!

Inhalte des Podcasts

  • 00:00:00 – Wann wird ein Vertrag geschlossen? Kann ein Vertrag „aus Versehen geschlossen werden“?
  • 00:04:00 – Das Verlagsgesetz und die Verlagsverträge. Kann man Urheberrechte und Werktitel überhaupt ganz abtreten? Kann ein Verlag ein Buch gegen den Willen des Urhebers veröffentlichen? Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung 42 UrhG) und Rückrufrecht wegen unterbliebener Veröffentlichung (§ 41 UrhG).
  • 00:12:00 – Die Basics von NDAs (Non Disclosure Agreement), d.h. Vertraulichkeitsvereinbarungen und warum Verlage sie nicht gerne abschließen.
  • 00:18:00 – Letter of intent
  • 00:21:00 – Der Optionsvertrag
  • 00:27:00 – Der Bestellvertrag
  • 00:28:30 – Der Verlagsvertrag. Welche Funktion hat eine Präambel? Was überträgt man mit dem Verlagsvertrag? Was sind Nutzungsrechte und in welche Nutzungsarten lassen sie eingliedern? Wie schützt die Zweckübertragungsregel § 31 Abs. 5 UrhG?
  • 00:34:00 – Was ist der Unterschied zwischen einfachen und ausschließlichen (exklusiven) Rechten. Was sind die Nutzungsarten und wie kann man sie bestimmen?
  • 00:41:30 – Kann man einen Vertrag über noch unbekannte Nutzungsarten schließen (§ 31a UrhG)?
  • 00:47:30 – Braucht man als Autor einen rechtlichen Berater?
  • 00:53:00 – Beschaffenheit des Werkes und Zeitpunkt der Ablieferung. Kann man die Qualität eines Textes vorab festlegen?
  • 00:55:50 – Rücktrittsrecht des Verlages und die Pflicht zur Rückzahlung von Vorschüssen.
  • 01:01:50 – Zu Korrekturpflichten und dem Lektorat.
  • 01:09:00 – Abrechnung, angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) und der „Bestsellerparagraph“, bzw. Fairnessausgleich im § 32a UrhG). Verramschung, Makulierung und Aktualisierungspflichten.

Erwähnte Folgen:

Angesprochene Quellen, Fälle, Gesetze und Urteile:

Der Beitrag Buchstaben verkaufen – Teil 2 – Rechtsbelehrung Folge 37 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.