Rundfunklizenzen für Live-Videos und Streamer – Rechtsbelehrung Folge 46 (Jura-Podcast)


Episode Artwork
1.0x
0% played 00:00 00:00
Jun 29 2017 86 mins   723 1 0

Rechtsbelehrung Folge 46 - RundfunklizenzDie gesetzlichen Regelungen zur Rundfunklizenz kann man nicht wirklich nachvollziehen. Da werden von jedermann angebotene Live-Streams auf Twitch, Hangouts on Air bei YouTube oder Live-Videos bei Facebook und Instagram, mit großen TV-Sendern gleichgestellt, sogar, wenn sie lediglich eine Handvoll Zuschauer haben. Als Folge sind die Streamer gesetzlich gezwungen, mindestens 1.000 Euro für eine Sendelizenz zu bezahlen oder ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro zu riskieren.

Als Rechtfertigung für diesen gesetzlichen Zwang dienen die Sorgen um die Frequenzknappheit und Monopolbildung im Rundfunkmarkt, wie sie vom Bundesverfassungsgericht zuletzt 1981 geäußert wurden. Da diese Gefahren im Internet jedoch nicht mehr vorhanden sind, kann man die Lizenzpflicht sogar als eine ungerechtfertigte Zensur betrachten.

Auch die Landesmedienanstalten erkennen das an und schlagen eine Änderung des Gesetzes von einem Zulassungsverfahren, hin zu einer „qualifizierten Anzeigepflicht„. Dennoch müssen sie bis dahin das Gesetz vollziehen und verlangen öffentlichkeitswirksam von Let’s Playern wie Piet Smiet und Gronkh eine Lizenz für deren Live-Kanäle bei Twitch zu beantragen. Dabei wird gemunkelt, dass die Behörden damit eine öffentliche Diskussion auslösen und so den Gesetzgeber mittelbar zu einer Gesetzesänderung bewegen wollen.

Gast der Rechtsbelehrung - Rechtsanwalt Nicolas Maekeler, Sindikus und Justiziar beim heise Verlag

Wir bedanken uns bei unserem Gast, Rechtsanwalt Nicolas Maekeler, Syndikus beim heise Verlag.

Wir haben die Rundfunklizenz genau unter die Lupe genommen und klären auf, wer und unter welchen Voraussetzungen zur Beantragung einer Rundfunklizenz verpflichtet ist.

Unterstützt werden wir fachlich vom Rechtsanwalt Nicolas Maekeler (Twitter), Syndikus beim heise Verlag. Er hat das Zulassungsverfahren für die #heiseshow begleitet und weiß nicht nur viele Anekdoten zu erzählen, sondern auch wie Unternehmen dank der Lizenzpflicht Rundfunkgebühren sparen können.

Wir bedanken uns sehr beim Nicolas und wünschen Euch viel Spaß beim Zuhören und Sich-Mitwundern.

P.S. wir freuen uns auch sehr über die Nominierung für den klicksave-Award, der sich „an Personen und Projekte aus den Bereichen digitaler Angebote, Maßnahmen oder Initiativen, die den verantwortungsbewussten Umgang mit Daten fördern oder damit zur Stärkung der Meinungsfreiheit beitragen“ richtet. Genau das ist auch unser Ansinnen.

00:00:00 – Hausmeisterei und Bewertungsmangel.

00:02:13 – Begrüßung unseres Gastes Nicolas Maekeler.

00:04:24 – Einführung in die Thematik und die Problematik mit Let’s Plays, Twitch, Piet Smiet und Gronkh.

00:12:00 – Der Schutz der Rundfunkfreiheit als Grundrecht und warum die Rundfunkregulierung ursprünglich keine Zensur war.

00:18:00 – Die einzelnen Voraussetzungen: linearer Empfang, gerichtet an die Allgemeinheit (was auch bei Spartenprogrammen gegeben ist).

00:21:45 – Wan liegt ein Sendeplan vor? Wie häufig muss man senden? Hängt es von Hinweisen an die Nutzer ab??

00:26:50 – Wann wird eine Sendung journalistisch-redaktionell und hat meinungsbildende Relevanz?

00:35:00 – Unterschiedliche Behandlung von Hörfunk über das Internet, welcher nur angemeldet werden muss.

00:36:40 – Das Lizenzverfahren und seine Kosten am Beispiel der #heiseshow.

00:51:00 – Soll man überhaupt eine Rundfunklizenz beantragen oder lieber abwarten, bis die Behörde sich meldet?

00:53:30 – Sollten nicht eigentlich die Plattformen und nicht die Streamer eine Lizenz beantragen?

00:55:30 – Welche Verpflichtungen entstehen mit der Lizenz einher? Trennungsgebot, Jugendschutz und Werbezeit für Parteien.

01:01:00 – Rundfunklizenz als Sparmodel durch Befreiung von Rundfunkgebühren?

01:03:40 – Ist die Rundfunklizenz eine Form verfassungswidriger Zensur?

01:08:00 – Die Landesmedienanstalten sind nicht die Bösen und hätten das Gesetz gerne von einer Zulassungs- zu einer qualifizierten Anzeigepflicht geändert.

01:12:00 – Wird die Reform der AVMD-Richtlinie bald einen Anlass zur Änderung geben, weil ansonsten z.B. auch YouTube-Videos zulassungspflichtig wären?

01:16:00 – Kann eine fehlende Lizenz abgemahnt werden, weil es eine Marktverhaltensregelung ist?

01:23:50 – Hinweis auf unsere Nominierung für den Klicksafe-Preis

Verweise auf andere Folgen

Genannte Quellen, Gesetze und Urteile

Der Beitrag Rundfunklizenzen für Live-Videos und Streamer – Rechtsbelehrung Folge 46 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.