Jurafunk, Rechtsirrtümer und der verschwundene Glühweinbecher – Rechtsbelehrung Folge 49 (Jura-Podcast)


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Sep 21 2017 92 mins   942 1 0

Jurafunk, Rechtsirrtümer und der verschwundene Glühweinbecher – Rechtsbelehrung Folge 49 (Jura-Podcast)

Unsere neueste Folge kommt frisch von der Kieler Förde. Dorthin wurden wir vom Jurafunk (Twitter) eingeladen, d.h. vom Rechtsanwalt und Datenschutzexperten Henry Krasemann (Twitter) sowie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Stephan Dirks (Twitter).

Im Jurafunk-Wohnmobil ging es dann an die Ostseeküste, wo diese Folge entstand. Wir sagen besser nicht genau wo, denn da war noch so eine Sache mit einem vergessenen Parkticket. Macht aber nichts, denn dieser fand Eingang in den Podcast, genauso wie Taschenkontrolle im Supermarkt und vor allem möglicherweise unterschlagene Glühweinbecher.

Denn passend zum Ambiente haben wir uns auch ein launiges Thema ausgesucht und sprechen über Rechtsirrtümer im Alltag. Dabei wird schnell klar, dass sich niemand schämen muss diesen Irrtümern zu unterliegen. Denn wie so häufig heißt es, es kommt darauf an…

Wir bedanken uns bei den Jurafunken sehr für den herzlichen Empfang, wünschen viel Spaß beim Zuhören!

Shownotes

00:00:00 – Grüße von der Fahrt zum Jurafunk.

00:11:05 – Stimmt es, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt? Auch wenn es um vergessene Parktickets geht?

00:22:15 – Bleiben im Alkoholrausch begangene Taten straffrei?

00:27:30 – Stimmt es, dass man erst ab 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut das Auto besser stehen lassen sollte?

00:30:00 – Hat man ein Anrecht mit Tasche einen Supermarkt zu betreten und befreit der Hinweis „Für Garderobe/Taschen keine Haftung“ Supermärkte oder Gaststätten tatsächlich von jedweder Verantwortung?

00:39:00 – Und wo wir dabei sind, sind Taschenkontrollen an der Kasse erlaubt?

00:44:00 – Dürfen Moderatoren im Fernsehen und Radio keine Marken und Produkte nennen?

00:49:00 – Dürfen Unternehmen und Behörden eine Kopie des Personalausweises verlangen?

00:52:30 – Verträge können nur schriftlich geschlossen werden. Richtig oder falsch?

00:59:30 -Wer das Pfand für den Glühweinbecher zahlt, der darf ihn nach Hause nehmen.

01:09:00 – Wenn sieben Personen im Bild sind, dann darf man sie ohne zu fragen fotografieren.

01:15:00 – „Wenn Sie die Veranstaltung betreten, erklären Sie sich damit einverstanden, zu jedweden Zwecken fotografiert zu werden.“

01:24:00 – Was nicht verboten ist, ist erlaubt! …heißt es zumindest.

Erwähnte Folgen

Videoüberwachung von Arbeitnehmern – Rechtsbelehrung Folge 12 mit Rechtsanwältin Beata Hubrich.

Recht für Podcaster – Rechtsbelehrung Folge 40 mit Rechtsanwalt Stephan Dirks zu Besuch.

Artikel, Urteile und Links zur Folge

An dieser Stelle verweisen wir auf die Blogbeiträge von Rechtsanwalt Stephan Dirks zu dieser Folge, mit einer Sammlung der besprochenen Vorschriften (und weiteren Bildern von unserem Besuch):

 

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