Wolfenstein, Hakenkreuze und verbotene Symbole – Rechtsbelehrung Folge 51 (Jura-Podcast)


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Dec 11 2017 62 mins   968 1 0

Wolfenstein, Hakenkreuze und verbotene Symbole - Rechtsbelehrung Folge 51 (Jura-Podcast)

Das abgebildete Logo stammt aus der Filmparodie „Der große Diktator“ von Charie Chaplin und ist kein verbotenes Symbol, sondern eine nicht mit einem solchen verwechselbare Persiflage.

Da beide Podcasts-Gastgeber gerne Computerspiele spielen, ging an ihnend ie Kontroverse um das neue Computerspiel Wolfenstein II – The new Colossus nicht vorüber. Anders als in der internationalenVersion wurden in Deutschland alle Hakenkreuze, Uniformen, gar das Bärtchen von Adolf Hit… Heiler, aus dem Spiel entfernt.

Zusätzlich wurden auch aus unserer Sicht zumindest rein rechtlich nicht notwendige Veränderungen, wie z.B. Entfernung jüdischen Backgrounds bei manchen Spielfiguren vorgenommen. Über diese moralischen Eingriffe sprechen wir jedoch nicht, sondern um die tatsächlich verbotenen Symbole.

Unser Gast Rechtsanwalt Felix Hilgert (Twitter)

Unser Gast Rechtsanwalt Felix Hilgert (Twitter)

Als Experten haben wir Rechtsanwalt Felix Hilgert (Maître en Droit), Autor im Spielerecht-Blog, von der Kanzlei Osborne Clarke eingeladen. Er berät als Teil eines auf Games spezialisierten Teams unter anderen auch Spielehersteller und Publisher in Fragen zum Jugendschutz und Alterskennzeichnung.

Besonders kritisch wird es für die Spielehersteller in Deutschland dann, wenn so genannte „Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ in Spielen auftauchen. Denn deren Einsatz kann strafbar sein:

§ 86a Strafgesetzbuch (StGB)
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

Zwar gibt es eine Ausnahme für Kunst und an sich besteht unter Juristen eine große Einigkeit, dass auch Computerspiele egenauso wie Filme eine Kunstform sind (z.B. tauchen Nazisymbole auch in Filmen wie Indiana Jones oder Inglorious Basterds auf).

Doch es gibt ein Urteil, das zu dem Urahn des heutigen Wolfenstein II erging und nun einer Liberalisierung der Kennzeichen in Computerspielen entgegensteht (OLG Frankfurt, 18.03.1998 – 1 Ss 407/97). Felix Hilgert erläutert uns die besonderen Umstände des Falls und prognostiziert, welche Entwicklung in der Zukunft zu erwarten ist.

Als Zuhörer erfahren Sie dabei nicht nur, worauf Spielehersteller achten müssen. Wir erklären generell , wann die Nutzung verfassungsfeindlicher Symbole verboten ist und wann Ausnahmen bestehen.

Wir wünschen Ihnen wie immer viel Spaß beim Zuhören, freuen uns über Kommentare und Bewertungen.

P.S. Hörtipp zum Anschluss an die Rechtsbelehrung: Herr Richter hat sich mit Wolfenstein II im Angespielt-Podcast vertieft auseinandergesetzt.

Shownotes

00:00:00 – Vorstellung unseres Gastes Felix Hilgert und seiner Tätigkeit als Gamesanwalt.

00:05:00 – Alterskennzeichnung und Verbote von Computerspielen.

00:07:30 – Die Geschichte des Verbotes der Kennzeichen, was ist genau verboten und warum?

00:15:00 – Kann man „aus Versehen“, also fahrlässig gegen die Strafvorschrift verstoßen?

00:21:00 – „Sozialadäquanzklausel“ – Ausnahme für Kunst, Forschung, Geschichtsaufarbeitung und Berichterstattung u.ä.

00:19:00 – Sind durchgestrichene Hakenkreuze in Ordnung?

00:27:00 – Warum werden Computerspiele anders als Filme behandelt?

00:35:30 – Mailboxen, Nazis und Wolfenstein

00:40:00 – Zukunftsaussichten – wird sich die Lage in der Zukunft entspannen und warum wagen die Hersteller keine neue Klage?

00:50:00 – Hörerfrage: Warum hat Herr Heiler keinen Bart?

00:50:30 – Darf man über Spiele mit verfassungswidrigen Kennzeichen berichten, twittern oder Screenshots zeigen?

01:00:00 – Hausmeistereien – Aufarbeitung der letzten Folge im Beitrag „Haftung für Links, Embedding und Sharing – Urheberrecht und Datenschutz“ im Blog von Dr. Schwenke

Artikel, Urteile und Links zur Folge

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