Gesetz über Abgeordnetenbezüge verkündet (am 15.6.1950)


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Jun 14 2020 14 mins   845
Selbstbediener, Raffzähne, Abzocker: So bald es um die sogenannten Diäten von Bundestagsabgeordneten geht, wird heftig debattiert. Das war bereits 1950 so. Laut Grundgesetz haben die Abgeordneten "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung". Autorin: Martina Meißner