Ob Fangquoten für den Blauflossenthunfisch, festgesetzte Greenpeace-Schiffe, oder der Ausbau des Meeresbodenbergbaus: Wenn es um Streitigkeiten auf den Weltmeeren geht, ist das ein Fall für den Internationalen Seegerichtshof in Hamburg . Grundlage der Entscheidungen ist das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1994. Autorin: Martina Meißner