Es war ein Paukenschlag: Im Februar 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht der Suizid ist ein Akt autonomer Selbstbestimmung . Doch welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
Fragen tauchen auf: Sollten Suizide nun nicht mehr verhindert werden? Widerspricht das nicht einfach dem gesunden Menschenverstand? Und welche Verantwortung tragen medizinisches Personal, Ärzte und Therapeutinnen? Ist es nicht ihre Pflicht, Patienten von Suizidgedanken abzubringen und Suizide zu verhindern?
In dieser Folge diskutiert Katrin mit Rechtsanwalt Jens Hänsch, einem Experten auf diesem Gebiet. Er beleuchtet nicht nur die aktuelle Rechtslage, sondern führt uns auch durch die historische Entwicklung dieses Themas.
Hänsch erinnert daran, dass bis in die 1950er Jahre hinein das Gesetz vorsah, Suizide um jeden Preis zu verhindern. Er teilt verschiedene Gerichtsfälle mit uns, die unterschiedlich bewertet wurden, und erzählt beispielsweise die Geschichte von Irene Brann, einer Dresdner Jüdin, die 1941 in London Selbstmord versuchte, jedoch scheiterte und daraufhin mit dem Tode bestraft werden sollte. Doch nicht nur die Vergangenheit wird beleuchtet.
Katrin und Jens Hänsch besprechen auch aktuelle Fragen: Wann trägt jemand Schuld an einem Suizid? Worin liegt der Unterschied zwischen fahrlässiger Tötung und Mord? Und wie kann unterlassene Hilfeleistung zu Suiziden beitragen? Auch wird erläutert, warum ein Hausarzt, der eine Patientin nach der Einnahme einer tödlichen Dosis Medikamente lebend vorfindet und nicht eingreift, straffrei bleiben kann, nicht erst seit der neuen Rechtsprechung.
Diese Folge richtet sich insbesondere an Hörerinnen und Hörer, die beruflich damit konfrontiert sind, dass Patientinnen und Patienten Suizid begehen könnten, und sich unsicher darüber sind, welches Vorgehen erlaubt oder sogar vorgeschrieben ist.
Leseempfehlung
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Publikationen über Irene Brann
Anthropologie und Ethik der Biomedizin
Hilfsangebote bei Suizidgedanken
Notruf
112
Nummer gegen Kummer
116 111
Telefonseelsorge
0800 – 111 0 111 oder 0800 – 111 0 222
Per Chat
online.telefonseelsorge.de
Per Mail
jugendnotmail.de
youth-life-line.de bei Suizidgedanken
nethelp4u.de von Jugendlichen für Jugendliche
u25-deutschland.de bei Suizidgedanken, von Jugendlichen für Jugendliche
Akutkrankenhäuser in Sachsen
Akutstationen für Kinder und Jugendliche
Akutstationen Erwachsene
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