Derjenige, der die Diagnose einer bösartigen Erkrankung stellt und sie dem jeweiligen Patienten mitteilt stellt, ist immer der Arzt oder die Ärztin. Dabei tauchen auch immer wieder zwei Fragen auf: Soll dem oder der Betreffenden die lebensbedrohende Diagnose überhaupt mitgeteilt werden? Und wenn ja, wie soll ihm oder ihr die Diagnose einer schwerwiegenden Erkrankung mitgeteilt werden? Wie kann es gelingen, dass gleichzeitig der Hoffnung genügend Raum gegeben werden kann?
In dieser Folge werde ich Antworten darauf geben, auch wenn diese Fragen nicht primär zu meinem Aufgabenfeld gehören. Immer wieder erlebe ich, dass Patienten, die in meine Praxis kommen, zuvor unzureichend aufgeklärt wurden oder dass sie die Ernsthaftigkeit der Diagnose bisher verdrängt haben, so dass ich mit diesen Fragestellungen ebenfalls konfrontierte werde.