Reiseausfälle bringen Gutscheine und keine Rückerstattung


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Apr 03 2020 10 mins   3
#316 - Reisen werden abgesagt, da diese nicht stattfinden gibt es "eigentlich" einen Rückerstattungsanspruch. Jetzt kommt das grosse aber. Es sollen also Gutscheine, anstatt Bargeld sein. Das verstehe ich natürlich aus moralischer Sicht, aber das Gesetze jetzt Rückwirkend Anwendung finden sollen, halte ich für ein Problem. Was ist die Alternative? Viele verlieren in der Tourismus Branche dauerhaft ihren Job und wir finden nicht mehr die Auswahl, wie wir sie vor der Krise kannten. Allerdings brauchen auch Leute die ihren Job verloren haben das Geld, ihr Geld. Alles eine sehr schwierige Situation. Mal sehen ob sich z.B. die Fluggesellschaften daran auch wieder erinnern, wenn wir mal als Kunden Kulanz brauchen. Die EU Kommission hat zumindest gegen die Lösung der Bundesregierung protestiert. Dr. Matthias Böse, ein befreundeter Anwalt hat evtl. eine Lösung. "Eine mögliche Lösung könnte eine Abtretung des heute bestehenden (oder auch noch eines künftig entstehenden) Zahlungsanspruchs an einen Dritten sein (Muster am Ende dieser Seite). Dies kann ein Kollege, ein Freund oder ein Verwandter sein, idealerweise ist es eine Person, die – sollte dann ein personengebundener Gutschein erteilt werden – auch Gebrauch von dem Gutschein machen wird." Wenn der Schuldner dem nicht nachkommt, dann entsteht ein Schadensersatzanspruch, welcher in Geld zu erfüllen ist. Der ganze Artikel steht hier. Bei Fragen kannst du uns auch direkt auf WhatsApp anschreiben. Abonniere uns, damit du keine Folge verpasst! Vereinbare noch heute Deine kostenlose Beratung. Verbinden Sie sich mit anderen Vielfliegern in unserer Facebook-Gruppe & folgen Sie uns auf Facebook.