... Und darf man das auch, wenn der besagte Schmuck eigentlich einem Erben als Vermächtnis zugedacht ist? Dann schädigt man streng genommen den Vermächtnisnehmer.
Mit dieser Frage hat sich das OLG Frankfurt am Main befasst in seinem Beschluss vom 19.12.2023, Az.: 21 W 120/23.
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