Diese Folge beschäftigt sich mit einem Beschluss des OLG Köln vom 13.4.2023, Az.: 2 Wx 259/22. Das Gericht hatte zu klären, ob die Einsetzung eines Patenkindes in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament wechselbezüglich und damit bindend erfolgt ist.
Hierzu sei ergänzend erwähnt, dass andere Gerichte bezüglich der Erbeinsetzung eines Patenkindes auch schon zum gegenteiligen Ergebnis gelangt sind. Es hilft nichts: die konkrete Situation ist stets zu betrachten und im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Bindungswirkung gewollt war oder nicht. Gerade die zuweilen gegebene Unvorhersehbarkeit der gerichtlichen Einschätzung im Schlusserbfall macht das Thema Wechselbezüglichkeit von Verfügungen bei Ehegattentestamenten so brisant und immer wieder spannend.
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