Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (673): Geheime Codes im Arbeitszeugnis!


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Nov 17 2024 6 mins  
„Stets zur Zufriedenheit“ im Arbeitszeugnis ist nur durchschnittlich! Die Formulierung „stets zur Zufriedenheit“ im Arbeitszeugnis entspricht einer durchschnittlichen Leistung. Arbeitnehmer, die ein besseres Zeugnis wollen, müssen überdurchschnittliche Leistungen nachweisen, entschied das Landesarbeitsgericht Rostock. In dem Fall hatte ein ehemaliger Schulbegleiter gegen seinen Arbeitgeber geklagt. Dieser hatte ihm im Arbeitszeugnis lediglich bescheinigt, er habe seine Aufgaben […]