Für ein paar Jahre gab es in Berlin sogar zwei Staatsanwaltschaften - die Staatsanwaltschaft II befasste sich mit der Aufarbeitung von Straftaten durch Funktionsträger in der DDR, also insbesondere auch mit der Strafbarkeit der Richter:innen und Staatsanwält:innen in der DDR bei der Anwendung von DDR-Strafrecht. Und der Frage, welche DDR-Urteile Bestand haben konnten - und welche nicht. Oberstaatsanwalt Andreas Eckert, damals gerade noch Berufsanfänger, berichtet von dieser historisch einmaligen Arbeit.