Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Termingeschäften


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Jul 15 2024 18 mins   5

In dieser Folge des PodcaSteuerrecht befassen sich Frau Dr. Vera Niestegge und Herr Dr. Christian Bohlmann mit einem AdV-Beschluss des FG Münster vom 13.06.2024 (Az. 6 V 252/24 E; im Volltext abrufbar unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2024/6_V_252_24_E_Beschluss_20240613.html ), der sich mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Termingeschäften und der Beschränkung der Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG befasst.



Die im Podcast in Bezug genommene Entscheidung des FG Rheinland Pfalz 05.12.2023 ist unter dem Az. 1 V 1674/23 ergangen, wird u.a. in  EFG 2024, 378-384 besprochen und ist unter https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/NJRE001561738 abrufbar.



Zu einem anderen Ergebnis als der 6. Senat des FG Münster kam das FG Baden-Württemberg in einer (im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch das FG Münster noch nicht veröffentlichten) Entscheidung vom 29.04.2024, die unter dem Az. 10 K 1091/23 ergangen und unter https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001577548 abrufbar ist.



Der BFH-Beschluss vom 07.06.2024 ist unter dem Az. VIII B 113/24 (AdV) ergangen und über die Website des BFH (https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410113/ ) abrufbar.