Jan 30 2025 9 mins 3
Wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arbeitgeber erschüttert, muss der Arbeitnehmer darlegen und beweisen, dass er krankheitsbedingt arbeitsunfähig war. Das kann laut ArbG Berlin auch durch Vernehmung der behandelnden Ärztin als sachverständige Zeugin erfolgen.