Was ist zu tun, wenn die Geschäftsführung plötzlich ausfällt? Auch die Geschäftsführung kann durch Tod, Unfall oder durch schwere Krankheit ausfallen und deshalb ihre Aufgaben als Vertretungsorgan der Gesellschaft nicht mehr wahrnehmen. Während Großunternehmen vielfältige organisatorische Vorkehrungen treffen, fehlen diese im Mittelstand häufig völlig. Liegt das Augenmerk auf dem operativen Geschäft, trifft eine solche Situation das Unternehmen unverhältnismäßig hart. Das muss nicht sein, wenn man vorsorgt. Darüber sprechen Andreas Rohde und Benno Lange mit Sebastian Brinkmann, Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachmann in der Unternehmensnachfolge.
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