Die schweizerische Bundesverfassung hält in Art. 26 kurz und knapp fest: «Das Eigentum ist gewährleistet». Die Eigentumsgarantie gehört seit dem 19. Jahrhundert zu unseren verfassungsmässig geschützten Rechten. Doch was schützt die Eigentumsgarantie genau? Was bedeutet Eigentum? Und entspricht das Grundrecht überhaupt noch den ökonomischen, sozialen und technologischen Entwicklungen unserer Zeit? Oder müssen wir uns auf die Suche nach "dem neuen Eigentum" machen?
Darüber haben wir in Rechtsfolge 12 mit Dr. iur. Stefan Schlegel gesprochen.
Dr. iur. Stefan Schlegel hat in Zürich Rechtswissenschaften studiert und war als wissenschaftlicher Assistent und Doktorand im Migrationsrecht an der Universität Bern tätig. Nach Forschungsaufenthalten an der University Toronto und am Max-Planck-Institut zur Erforschung multiethnischer und multireligiöser Gesellschaften in Göttingen arbeitete er zunächst als Oberassistent am Institut für öffentliches Recht der Universität Bern und war sodann Ambizione-Stipendiant des Schweizerischen Nationalfonds. Seit Februar 2024 ist Dr. iur. Stefan Schlegel Direktor der Schweizerischen Menschenrechtsinstitution (SMRI).
In seiner Habilitation geht Dr. Stefan Schlegel dem Schutzbereich der Eigentumsgarantie eingehend auf den Grund und arbeitet dabei u.a. an neuen Eigentumsformen.
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