Rechtsfolge 13 Schnittstellen zwischen Straf- und Zivilprozess


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Apr 11 2024 93 mins   1
Gespräch mit Prof. Dr. Jürgen Brönnimann

Wer Recht bekommen will, muss hin und wieder den Prozessweg beschreiten. Während unsere Rechtsordnung zwischen Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit unterscheidet, lässt sich eine klare Trennung zwischen diesen Rechtsgebieten in bestimmten Lebenssachverhalten in der Praxis nur schwer vornehmen: Kommt es etwa zu einer Straftat, so stellt sich für den Staat und Betroffene nicht nur die Frage nach Schuld oder Unschuld, sondern für geschädigte Private auch die Frage nach der Behandlung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche.


Wie wirken also der Straf- und der Zivilprozess zusammen? Welche Grundsätze prägen diese beiden Verfahrensrechtsgebiete und in welcher Hinsicht unterscheiden sie sich?


Über die bisher nur wenig thematisierten Schnittstellen zwischen dem Straf- und Zivilprozessrecht haben wir in Rechtsfolge 13 mit Prof. Dr. Jürgen Brönnimann gesprochen.


Prof. Dr. Brönnimann hat Rechtswissenschaften in Bern und Berlin studiert und war wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bern im Bereich Handelsrecht, Zivilprozessrecht sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Er hat zur «Behauptungs- und Substanzierungslast im schweizerischen Zivilprozessrecht» dissertiert und ist seit 2000 Honorarprofessor. Nebst seiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer Berner Wirtschaftskanzlei unterrichtet Prof. Brönnimann an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern schweizerisches und bernisches Zivilprozessrecht.


Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern:
https://www.rechtswissenschaft.unibe.ch/


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