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Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder befassen sich in dieser Folge von Podcast Arbeitsrecht mit der Entscheidung des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 06.07.2023 (AZ: 4 Sa 73/23) zu einem Kündigungsfall. Die betroffene Klägerin arbeitet im Bereich Logistik eines Reparaturdienstleisters für digitale mobile Endgeräte. Das Unternehmen verfügt über ein Zeiterfassungssystem, bei dem Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie Pausen mittels eines Transponders personenbezogen erfasst werden. Dieselben Transponder dienen auch als elektronischer Schlüssel für ein Drehkreuz, durch das die Beschäftigten den Betrieb betreten und wieder verlassen. Auch diese Daten wurden elektronisch erfasst. Auf einen anonymen Hinweis hin glich der Arbeitgeber die Daten der Klägerin am Arbeitszeiterfassungsgerät und am Drehkreuz ab und berechnete so einen angeblichen Arbeitszeitbetrug von knapp 30 Stunden innerhalb von drei Monaten. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin fristlos, hilfsweise ordentlich.
Die beiden Experten gehen insbesondere darauf ein, welche Folgen es für die gerichtliche Entscheidung hatte, dass die Datenerhebung des Arbeitgebers gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen und das Recht auf informelle Selbstbestimmung der Klägerin verletzt hat.
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