Über den Gast
Der studierte Betriebswirt Maik Wetzel verfügt über mehr als 30 Jahre Berufserfahrung in der IT Industrie. Seit 2009 liegt sein beruflicher Fokus im Bereich IT-Sicherheit. Bei ESET verantwortet Maik Wetzel seit 2020 die strategische Geschäftsentwicklung in der DACH-Region. In dieser Rolle fokussiert er sich auf die Identifikation und Erschließung neuer Geschäftsfelder und vertikaler Märkte sowie auf die Entwicklungen nachhaltiger, strategischer Partnerschaften für ESET in der DACH-Region. Er vertritt ESET in den Gremien wichtiger Verbände und tritt regelmäßig als Speaker auf Konferenzen und als Spezialist und Experte in Panels oder Roundtables in Erscheinung.
Der aktuelle Stand der NIS2-Richtlinie
Christian Lueg und Maik Wetzel beleuchten in Folge 22 von WeTalkSecurity die aktuellen Verzögerungen und Herausforderungen bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie in Deutschland. Maik Wetzel betont, dass trotz der geplanten Umsetzung bis zum 17. Oktober 2024 noch kein offizieller Gesetzentwurf vorliegt. Es gab bisher mehrere geleakte Referentenentwürfe, aber interne Schwierigkeiten innerhalb der Bundesregierung verzögern den Prozess erheblich. Es besteht auch Uneinigkeit über die finanziellen Auswirkungen und den erforderlichen Personalaufwand für die Umsetzung.
Was ist mit der kommunalen Ebene?
Ein weiteres Thema ist die Auswirkung auf die kommunale Ebene. Einige Länder erwägen eigene Landesgesetze oder Verordnungen, um die Mindeststandards auf kommunaler Ebene umzusetzen. Dies könnte zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Anforderungen führen. Maik Wetzel betont die Dringlichkeit, Cybersicherheit in Deutschland auf allen Ebenen zu stärken, insbesondere auf kommunaler Ebene, wo die Auswirkungen von Cyberangriffen direkte Konsequenzen für Bürger und Unternehmen haben können.
Ist der Umsetzungstermin zu halten?
Die Frage, ob die Bundesregierung die Richtlinie bis zum 17. Oktober umsetzen wird, bleibt nach jetzigem Stand aber offen. Es ist jedoch klar, dass Unternehmen sich bereits jetzt auf die Umsetzung vorbereiten sollten. Denn diese macht nicht nur aufgrund der gesetzlichen Anforderungen Sinn, sondern ist schon alleine aus Selbstschutz wichtig. Zudem ist die Steigerung der eigenen Cybersicherheit bereits zum Abschluss von Cyberversicherungen Voraussetzung. Wer also bereits heute mit der Umsetzung beginnt, der minimiert zukünftige Risiken.
Mehr Informationen zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie
Auf unserer Schwerpunktseite zu NIS2 stehen Ihnen viele weitere Informationen zur Umsetzung der Richtlinie zur Verfügung.
- Erfahren Sie welche Branchen und welche Unternehmen von der Richtlinie betroffen sind.
- Lesen Sie unsere Whitepaper zur den IT-Security-Anforderungen für betroffene Organisationen und deren Partner und Dienstleister in der Lieferkette.
- Bringen Sie sich mit unseren NIS2-Webinaren auf den neuesten Stand
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Zur NIS2-Schwerpunktseite von ESET: https://www.eset.com/de/nis2/