Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK), die 2006 verabschiedet wurde, hat erstmals auf völkerrechtlicher Ebene den Schwerpunkt auf die notwendigen inhaltlichen, verfahrenstechnischen und institutionellen Anforderungen gelegt, um die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen besser zu berücksichtigen. Die Schweiz behauptet, diesen völkerrechtlichen Anforderungen nachzukommen - Schattenberichte hingegen suggerieren: Das ist bei weitem nicht der Fall.
Was sind also die konkreten Anforderungen des Völkerrechts im rechtlichen Umgang mit Beeinträchtigungen? Wie geht das schweizerische Recht, insbesondere das Erwachsenenschutzrecht, mit Menschen mit Behinderungen um? Und wie lassen sich die beiden Gegensätze Autonomie und Schutzbedürfnis in Einklang bringen?
Über diese und weitere Punkte haben wir mit MLaw Noel Stucki gesprochen. Noel Stucki hat Rechtswissenschaften an der Universität Bern studiert und mit einem Master of Law abgeschlossen. Er ist wissenschaftlicher Assistent und Doktorand am Institut für öffentliches Recht am Lehrstuhl für Staats- und Völkerrecht von Prof. Dr. Jörg Künzli.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern:
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