In der vergangenen Woche haben die Karlsruher Verfassungsrichter gleich drei Entscheidungen bekanntgegeben: Zum einen steht seit Mittwoch fest, dass die AfD-Fraktion keinen Anspruch auf einen Ausschussvorsitz im Deutschen Bundestag hat. Auch die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses war nach Überzeugung der Richter rechtmäßig. Über das Urteil sprechen wir mit Prof. Dr. Kathrin Groh von der Universität der Bundeswehr in München.
Zum anderen hat das Verfassungsgericht bekanntgegeben, dass das hessische Verfassungsschutzgesetz in Teilen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die hessische Landesregierung hatte das Gesetz noch im vergangenen Jahr als Reaktion auf das Karlsruher-Urteil zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz aus dem Jahr 2022 nachgebessert. Unzureichend, wie das Bundesverfassungsgericht nun befand. Wir erklären, warum.
Außerdem: Im Libanon sind in zwei Wellen zahlreiche Pager und Walkie-Talkies von Mitgliedern der Hizbullah explodiert. Hinter der Militäraktion steckt mutmaßlich der israelische Geheimdienst. Mit unserem Kollegen Alexander Haneke gehen wir der Frage nach, ob dieses Vorgehen völkerrechtlich zulässig war.
Im Gerechten Urteil geht es dann wieder zurück nach Karlsruhe: Das Gericht hat im Eilverfahren entschieden, dass der RBB die Tierschutzpartei bei seiner Präsentation der Ergebnisse der Landtagswahl in Brandenburg nicht gesondert ausweisen muss.
Themen der Sendung:
3:16: Interview Prof. Dr. Kathrin Groh zu AfD-Ausschussvorsitzen
31:02: Gespräch mit Alexander Haneke zu explodierten Pagern im Libanon
49:49: Gespräch zum hessischen Verfassungsschutzgesetz
1:03:21: Gerechtes Urteil: Karlsruhe zum RBB und der Tierschutzpartei
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