Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Schweiz dem Urteil des EGMR im KlimaSeniorinnen-Fall bereits entspreche. Damit folgt er der Bundesversammlung, die dem Urteil keine «weitere» Folge leisten will. Das Votum ist im Bruch mit der allgemeinen Einschätzung, der EGMR habe mit seinem bahnbrechenden Urteil zentrale Leitlinien für die Konventionsrechte im Spiegel des Klimawandels festgelegt. In der 15. Rechtsfolge tauchen wir mit Dr. Charlotte Blattner etwas tiefer in die Materie ein.
Was hat der EGMR in diesem Fall tatsächlich geurteilt und was – entgegen medialem Echo – nicht? Kommt die Schweiz mit ihren bisherigen Bemühungen zur Abmilderung des Klimawandels den Vorgaben des EGMR tatsächlich nach? Lässt sich der Klimaschutz auf dem Rechts- bzw. Klageweg vorantreiben? Welche weiteren wissenschaftlichen Lücken müssen geschlossen dafür werden?
Dr. Charlotte Blattner hat Rechtswissenschaften in Basel studiert und anschliessend an der Schnittstelle zwischen Völker- und Tierrecht promoviert. Sie forschte an der Queens University in Kingston, Kanada, und an der Harvard Law School, Boston USA, und arbeitet seit 2020 als Oberassistentin am Institut für öffentliches Recht der Juristischen Fakultät der Universität Bern.
Ihre Habilitation widmet sich den komplexen und dringlichen Herausforderungen, welcher der Klimawandel an das schweizerische Staats-und Verwaltungsrecht stellt.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern: https://www.rechtswissenschaft.unibe.ch/
X: x.com/iusunibe
Kontakt: social.media.rw@unibe.ch