Vorsicht, Kunde! - Fristlose Kündigung statt Reperatur


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Sep 26 2024 33 mins   301 3 0
Der Verbraucherschutz-Podcast der c't

In dieser Episode des c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ beschäftigen wir uns mit einer horrenden Stromrechnung durch einen defekten Zähler.


Ein Energieversorger ermittelt für einen Privathaushalt einen Verbrauch von über 70.000 Kilowattstunden und verlangt als Nachzahlung happige 16.000 Euro. Als Monatsabschlag berechnet er fortan 3.700 Euro.


Allerdings lag der jährliche Verbrauch des Kunden in den vergangenen Jahren deutlich darunter. Aufgrund dieser Diskrepanz bittet der Kunde um eine Überprüfung seines Stromzählers. Der Energieversorger ignoriert den Wunsch jedoch und zieht stattdessen den überhöhten Betrag vom Konto des Kunden ein. Als der dagegen protestiert, kündigt das Energieunternehmen fristlos den Versorgungsvertrag.


Im Podcast diskutieren Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion und Rechtsanwalt Niklas Mühleis, wann eine solche Kündigung gerechtfertigt ist und wer im Falle vermeintlich überhöhter Abrechnungen welche Pflichten hat. So ist der Netzbetreiber für die Wartung und Reparatur des Zählers verantwortlich, es gibt aber gute Gründe, warum Kunden von Zeit zu Zeit ihren Zähler selbst kontrollieren sollten.


Urs erläutert, welche Ursachen ein plötzlich gestiegener Energiebedarf haben kann und wie man auffällig hohe Verbraucher im eigenen Haus aufspürt. Niklas weist darauf hin, dass der Energieversorger seine Kunden im Rahmen der Grundversorgung auch dann weiter mit Strom beliefern muss, wenn er den Vertrag fristlos gekündigt hat. Allerdings sind solche Grundversorgungstarife deutlich teurer als die sonst üblichen Abschlüsse.


Der Fall Werner H.: Überhöhte Rechnung wegen defektem Stromzähler


Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“


Sonderkündigungsrecht nach §626
Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund