Die Woche #211 – Versicherungsbetrug und Risiken im Bafin-Fokus


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Jan 30 2025 39 mins   1
Willkommen zu Folge 211 unseres Podcasts!

Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 211 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 31. Januar 2025.


Und diese Themen haben wir heute für Sie:
• Im Schmolltalk geht es um Risiken, die die Bafin aktuell für die Versicherungsbranche sieht.
• Mit Axel Börner vom Branchendienstleister Friss Betrugsprävention sprechen wir über das dunkle Feld des Versicherungsbetrugs.
• Und in den News der Woche scheitern die Restschuldversicherer mit einer Klage vorm Bundesverfassungsgericht. Eine Umfrage zeigt, dass die Deutschen keinen Plan für ihre Finanzen haben. Der Sozialverband VDK will gegen die Krankenhausreform von Karl Lauterbach klagen. Und Versicherer in Nordrhein-Westfalen sollen unerlaubt personenbezogene Daten ausgetauscht haben.


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Aus der Redaktion (#Schmolltalk)
In ihrem neuen Bericht „Risiken im Fokus der Bafin 2025“ sieht die deutsche Finanzaufsicht noch sechs Hauptrisiken, die der Finanz- und Versicherungsbranche das Dasein erschweren könnten. Um die im Griff zu behalten, will sie prüfen, prüfen und nochmals prüfen.
https://www.pfefferminzia.de/branche/wie-die-aufsicht-kontrollieren-will-bafin-sieht-weiter-sechs-hauptrisiken-und-hat-eins-gestrichen/


Im Gespräch
Mit Axel Börner, Friss Betrugsprävention
Axel Börner ist ein Kind der Versicherung. Und heute kennt er sich so richtig gut mit Versicherungsbetrug aus. Nicht weil er ihn betreibt, sondern weil er ihn gekämpft. Denn er ist Customer Success Manager bei dem Branchendienstleister Friss Betrugsprävention. Also horchen wir doch mal, wie das geht, wo und wie Kunden am häufigsten behumsen und warum das so schlimm sein soll. Und am Ende besprechen wir selbstverständlich noch, wie Vermittler vorbeugen können, dass ihre Kunden so was nicht machen.


Die News der Woche
Die Versicherungsbranche ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde zur Restschuldversicherung gescheitert. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts erklärten sie für unzulässig. Die Beschwerdeführer hätten zunächst den Rechtsweg vor den Fachgerichten beschreiten müssen, heißt es als Begründung. Heißt frei übersetzt: Völlig unabhängig vom Inhalt der Beschwerde fühlt sich das Verfassungsgericht dafür (noch) nicht zuständig.


Eingereicht hatte die Verfassungsbeschwerde der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zusammen mit 22 Unternehmen aus der Versicherungsbranche (die als Beschwerdeführer bezeichnet sind). Die Beschwerde richtet sich gegen einen Teil des Zukunftsfinanzierungsgesetzes. Darin geht es darum, dass Kreditnehmer erst frühestens eine Woche nach dem Darlehensvertrag eine Restschuldversicherung abschließen dürfen. Cooling-Off-Phase nennt man diese Wochenfrist, und die haben vor allem Verbraucherschützer gefordert. Sie halten die Policen oft für überflüssig und zu teuer.


Die 22 Beschwerdeführer hingegen argumentieren, dass der Artikel gegen Unionsrecht verstoße. Und er greife unverhältnismäßig stark in die unternehmerische Freiheit, Berufsfreiheit und die allgemeine Handlungsfreiheit ein. Außerdem hält man die Cooling-Off-Phase sogar für gefährlich. Denn Restschuldversicherungen übernehmen fällige Kreditraten, wenn Kreditnehmer wegen Arbeitslosigkeit oder -unfähigkeit nicht zahlen können. Muss man mit der Police eine Woche warten, kann es im Extremfall Probleme geben, so das Argument.


Bei der Frage, wie es nun weitergeht, verweist eine GDV-Sprecherin an die 22 Beschwerdeführer. Sie müssten darüber entscheiden. „Der GDV wird sich bei der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie dafür einsetzen, dass das aus unserer Sicht europarechtswidrige Cooling-Off wieder aufgehoben wird“, sagt sie.


Jingle
Nur wenige Menschen in Deutschland gehen planvoll an ihre Finanzen ran. So haben nur 26 Prozent der Bürger einen Finanzplan für 2025 erstellt. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Martkforschers Civey im Auftrag der LV 1871. Und damit hat die Zahl noch einmal abgenommen, denn im Vorjahr gaben das immerhin noch 28 Prozent an.


Gleichzeitig sind die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger um ihre Finanzen groß: Gut 50 Prozent der Menschen hierzulande empfinden negative Emotionen beim Gedanken an die eigenen Finanzen.


Warum beschäftigen sich die Menschen hierzulande aber nicht mit ihren Finanzen? Das hat mehrere Gründe:



  1. fehlende Motivation (14 Prozent),

  2. Zeitmangel (6 Prozent) oder

  3. unzureichendes Wissen (4 Prozent).


Der Großteil der Befragten führt „andere Gründe“ an und bleibt damit vage.


Jingle
Der Sozialverband VDK will dagegen vorgehen, dass der Bund die Krankenhausreform aus Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt. Der Verband hält das Unterfangen für verfassungswidrig und will den Streit nun vor Gericht ausfechten. Im Extremfall will er bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen, deutet der Verband an.


Knackpunkt ist ein Plan von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der den Krankenkassen sauer aufstößt: Die 50 Milliarden Euro teure Krankenhausreform sollen jeweils zur Hälfte die Bundesländer und die GKV zahlen. Weil sich die Reform über zehn Jahre erstrecken soll, muss die GKV jährlich 2,5 Milliarden Euro zusätzlich stemmen, rechnet der VDK vor. Beziehungsweise die Versicherten. Und das lasse die Beiträge übermäßig stark steigen.


Sozialversicherungsbeiträge unterlägen laut Bundesverfassungsgericht aber einem besonderen Schutz, so der VDK. Sie seien streng zweckgebunden. Man dürfe sie nicht verwenden, um den allgemeinen Haushalt zu finanzieren. „Die GKV-Beiträge dürfen nur für Aufgaben verwendet werden, die eindeutig den GKV-Versicherten zugutekommen“, sagt Verbands-Präsidentin Verena Bentele. „Leistungen, die alle Bürgerinnen und Bürger nutzen, dürfen nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt werden.“


Von der Verbesserung des Gesundheitssystems durch die Krankenhausreform würden aber alle im Land profitieren, also auch Privatversicherte und Mitglieder anderer Versorgungssysteme, meint Bentele weiter. Die Kosten müsste daher auch die gesamte Gesellschaft tragen. Und das ginge nur, wenn die Krankenhausreform über den allgemeinen Staatshaushalt finanziert werde. Also: über Steuern.


Jingle
Die Landesdatenschutzbeauftragte in Nordrhein-Westfalen hat Untersuchungen gegen zehn Versicherer aus dem Bundesland eingeleitet. Sie haben personenbezogene Gesundheitsdaten ausgetauscht.


„Konkret haben die Unternehmen gemeinsam mit knapp 30 weiteren Versicherern Daten von Kundinnen und Kunden in der Auslandsreisekrankenversicherung untereinander geteilt, um Betrugsfälle aufzudecken und Betrugsmuster zu erkennen“, erläutert die Landesdatenschutzbeauftragte, Bettina Gayk. Um Gesundheitsdaten wie medizinische Diagnosen und Daten minderjähriger Personen auszutauschen, sollen sie einen geschlossenen E-Mail-Verteiler genutzt haben. Für diesen waren wohl mehrere Beschäftigte der beteiligten Firmen registriert.


Und so erhielten auch Personen Zugang zu diesen Daten, die keinen Kontakt mit den betroffenen Personen hatten. Auch auf sonstige Vorkehrungen zum Schutz der Informationen und der Betroffenenrechte haben die Versicherer anscheinend verzichtet. Die Landesdatenschutzbeauftragte hat die zehn nordrhein-westfälischen Unternehmen kontaktiert. Die Firmen haben laut Gayk den rechtswidrigen Austausch beendet. Die Prüfung der Behörde sei aktuell aber noch nicht abgeschlossen, heißt es.


Musikalischer Übergangsjingle
Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Abonnieren Sie „Die Woche“ doch gleich auf einer der gängigen Plattformen. Und hinterlassen Sie dort gerne eine Bewertung.


Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie das Wochenende und kommen Sie gut in die neue Woche.


Abspann