T 258/03 - Auktionsverfahren (CII - Technizität)


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Feb 02 2025 14 mins  
Computerimplementierte Erfindungen (CII) - Technizitätsprüfung

In dieser Folge sprechen Gerd Hübscher und Michael Stadler über die Entscheidung T 258/03 einer Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts aus dem Jahr 2004.


Die dem Patent zugrundeliegende Erfindung betrifft ein Auktionsverfahren das dazu dienen soll, Nachteile langsamer Internetverbindungen bei Online-Auktionen auszugleichen. Statt in Echtzeit Gebote zu übermitteln, werden die Gebote der Teilnehmer bis zu einer festgelegten Deadline gesammelt. Jeder Bieter gibt sowohl ein Wunschgebot als auch ein Maximalgebot ab. Nach Ablauf der Frist werden alle eingegangenen Gebote ausgewertet: Der Bieter mit dem höchsten Wunschgebot erhält den Zuschlag. Falls mehrere Bieter das gleiche höchste Wunschgebot abgegeben haben, entscheidet das höchste Maximalgebot.


Vor dieser Entscheidung wurden vom Europäischen Patentamt unterschiedliche Ansätze verfolgt, um die Technizitätsbeurteilung durchzuführen. Insbesondere wurden nur Merkmale bei der Technizität berücksichtigt, die nicht bereits aus dem Stand der Technik bekannt waren.


Mit der gegenständlichen Entscheidung wurde ein zweistufiges Prüfungsverfahren eingeführt: die Hürde der Technizität wurde verringert, da bereits ein technisches Merkmal im Anspruch die Technizität begründen kann - unabhängig davon ob dieses Merkmal bekannt war oder zur Patentierbarkeit beiträgt. Im Rahmen der aufgewerteten Prüfung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit können nur Merkmale berücksichtigt werden, die auch einen konkreten technischen Effekt bedingen. Diese Dogmatik hat sich seitdem in der Beurteilung von computerimplementierten Erfindungen durchgesetzt und wird standardmäßig im Verfahren vor dem EPA verwendet.


Im Endeffekt wurde entschieden, dass das beanspruchte Verfahren zwar Technizität aufwies, jedoch nicht erfinderisch war.


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