Next-Level-Nachhaltigkeitskommunikation: Was bedeuten UWG, EmpCo und Green Claims für Unternehmen?


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Mar 03 2025 38 mins   1
Wie sich Nachhaltigkeitskommunikation durch neue EU-Regulierungen verändert – und welche Chancen sich daraus ergeben.

Nachhaltigkeitskommunikation steht vor einem Umbruch: Die Zahl der Green Claims ist groß, die Skepsis der Konsument:innen wächst, neue EU-Regulierungen setzen Unternehmen unter Druck. Die Green Claims Directive, das UWG und die EmpCo-Richtlinie verändern die Art und Weise, wie Unternehmen über Nachhaltigkeit sprechen dürfen – oder müssen.


In dieser Folge von Grüne Wiese spricht Podcast-Host Andreas Winterer mit Dr. Meike Gebhard von UTOPIA über die Zukunft der Nachhaltigkeitskommunikation:



  • Warum viele Nachhaltigkeitsclaims künftig verschwinden – und warum das gut ist.

  • Welche Fehler Unternehmen bisher gemacht haben – und wie sie es besser machen können.

  • Wie eine CSRD-Berichterstattung – ob aus Pflicht oder freiwillig – Nachhaltigkeitskommunikation belastbarer und glaubwürdiger machen kann.

  • Warum das Vertrauen in Marken entscheidender wird als einzelne Produktversprechen.

  • Wie Unternehmen die neuen Regularien als Chance statt als Hindernis nutzen können.


Wir sprechen darüber, welche Nachhaltigkeitsbotschaften in Zukunft noch erlaubt sind, warum die Green Claims Directive gar nicht das drängendste Problem ist und warum viele Unternehmen das Thema Kommunikation jetzt neu denken müssen.


Außerdem klären wir, warum Glaubwürdigkeit, Transparenz und Substanz die neuen Erfolgsfaktoren in der Nachhaltigkeitskommunikation sind – und warum Unternehmen sich nicht ins Greenhushing zurückziehen brauchen.


Weiterführende Links zum Thema:



DISCLAIMER: Dieser Podcast wurde vor Veröffentlichung der Vorschläge zur Omnibus-Verordnung durch die EU-Kommission am 26.02.2025 erstellt. Die Vorschläge zu Änderungen von CSRD, CSDDD und Taxonomieverordnung gehen im nächsten Schritt an das Europäische Parlament und den Rat, die darüber beraten und entscheiden werden.


Die Änderungen treten erst in Kraft, wenn beide gesetzgebenden Organe eine Einigung über den Vorschlag erzielt haben. Bis dahin behalten die hier bereitgestellten Inhalte ihre Gültigkeit. Sobald die geplanten Änderungen verabschiedet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind, passen wir unsere Inhalte entsprechend an.


Für Unternehmen besteht kein akuter Handlungsbedarf. Das Team von SAIM steht Ihnen als Partner jederzeit zur Seite und versorgt Sie zeitnah mit relevanten und offiziellen Informationen. Bei Fragen oder Unklarheiten zu Ihrer konkreten Situation kontaktieren Sie uns jederzeit gerne unter kontakt@saim.de oder wenden Sie sich an Ihre persönlichen Ansprechparter:innen bei SAIM.


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