Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat mal wieder einen diskussionswürdigen Beschluss veröffentlicht: [Hinweise der DSK – Datenschutzkonformer Online-Handel mittels Gastzugang] (PDF)
Um es vorwegzunehmen: Ich halte es für gut, wenn Online-Shops einen Gastzugang für Ihre Kundinnen und Kunden anbieten und ich nicht zwingend einen „Account“ anlegen muss.
Nur…dass es aus Gründen der „Datenminimierung“ eine Pflicht sei, so einen Gastzugang anzubieten und darüber hinaus eine Einwilligung erforderlich sei, wenn ich für Kundinnen und Kunden einen von diesen nutzbaren Account anlege, auf den diese dann zugreifen können, dürfte juristisch – um es milde zu formulieren – schwerlich vertretbar sein.
Mir ist schleierhaft, warum die DSK diesen grenzwertigen Beschluss überhaupt veröffentlicht hat. In der DSK arbeiten gute Juristinnen und Juristen. Und denen hätte doch auffallen müssen, dass dieser Beschluss in der Form, in der er verfasst ist, juristisch kaum haltbar ist.
Informationen zum Beschluss der DSK und meine Kritik daran, kannst du der nachfolgenden Podcast-Folge entnehmen: