Die derzeit zahlreich auftretenden Schreiben von Betroffenen bzgl. der Verwendung von Google Webfonts und einem insoweit geltend gemachten Schadensersatzanspruch sind derzeit in aller Munde.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg (LfDI BW) – Dr. Stefan Brink – und ich haben zu dem Thema ein Gespräch geführt.
In dem Gespräch stellt der LfDI BW seine Sicht auf die Wahrnehmung von Betroffenenrechten dar. Wir sprechen über diese Perspektive, deren Folgen und auch darüber, ob die Aufsichtsbehörde im Falle von Google Webfonts auch ein Bußgeld verhängen würde.
Dr. Stefan Brink gehört sicher zu den Datenschutzbeauftragten in Deutschland, die ihre Auffassung pointiert und fundiert darlegen können. Ich wünsche viel Spaß bei dem Gespräch.