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Feb 06 2025 33 mins   14

Die Powerbank im Teddybär explodiert, die Puppe spioniert die Kinder aus, das Babyphone legt den Garagenöffner lahm, Sohlen verursachen Verbrennungen an den Füßen.

Das alles sollte nicht passieren. Die EU hat Vorschriften erlassen, die die Sicherheit elektrischer und elektronischer Produkte garantieren sollen. Trotzdem gelangen immer wieder solche in den Handel, die für Verbraucherinnen und Verbraucher gefährlich sein können.


Die Bundesnetzagentur prüft Produkte und stoppt bei Bedarf ihren Verkauf. Im zurückliegenden Jahr 2024 waren das 5,3 Millionen. In dieser Folge erzählt Martin Lips, Referatsleiter Marktüberwachung, wie sein Team das macht. Auf was sollte man beim Kauf achten? Um welche Produkte geht es eigentlich? Und warum kümmert sich ausgerechnet die Netzagentur um Gegenstände, die auf den ersten Blick nichts mit Netzen zu tun haben?


Weiterführende Links

Marktüberwachung bei der Bundesnetzagentur:

https://www.bundesnetzagentur.de/marktueberwachungprodukte


Pressemitteilung mit Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher:

https://www.bundesnetzagentur.de/1047330


Harmonisierte Normen (EU):

https://europa.eu/youreurope/business/product-requirements/standards/standards-in-europe/index_de.htm#inline-nav-4


Marktüberwachung bei der Europäischen Kommission (ICSMS):

https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/goods/building-blocks/information-and-communication-system-market-surveillance_en?prefLang=de


CE-Kennzeichnung:

https://europa.eu/youreurope/business/product-requirements/labels-markings/ce-marking/index_de.htm#:~:text=Das%20CE%2DZeichen%20ist%20ein,in%20der%20EU%20vermarktet%20werden.


„Der Feuerteufel in der Steckdose“ – Insight-Blog-Beitrag zu gefährlichen Produkten:

https://www.bundesnetzagentur.de/1024670


Sie können uns eine E-Mail schreiben an: [email protected]


Transkript (PDF):

https://www.bundesnetzagentur.de/1047400