Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat geurteilt: Die Berufung der AfD wird zurückgewiesen, die Einstufung als "Verdachtsfall" war rechtens. Was muss jetzt daraus folgen?
„Der Weg für ein Verbotsverfahren muss geebnet werden“ findet der Herausgeber des Tagesspiegels, Stephan Casdorff. Mit ihm sprechen wir über seine Ansicht.
Moderation: Axel Bäumling
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