Feb 14 2025 14 mins 6
Immer wieder kommt es vor, dass Unternehmen eine Betriebsänderung durchführen, noch bevor das reguläre Beteiligungsverfahren mit dem Betriebsrat abgeschlossen oder überhaupt durchgeführt worden ist. Das ist natürlich nicht im Sinne des Erfinders.
Doch die Frage ist: Was kann der Betriebsrat tun? Zum Beispiel einen Unterlassungsanspruch im Wege der einstweiligen Verfügung beim zuständigen Arbeitsgericht einbringen. Dass dieses Vorgehen allerdings nicht immer von Erfolg gekrönt sein muss, zeigt ein jüngst durchgeführtes Verfahren über das Arbeitsgericht Würzburg bis hin zum Landesarbeitsgericht Nürnberg.
In dieser Folge verdeutlichen wir Dir die Grundzüge der Entscheidungen, damit Du weißt, was der Knackpunkt an der ganzen Sache ist. Gleichzeitig zeigen wir Dir Wege auf, wie Du mit der Problematik umgehen kannst - welche alternativen Wege es also gibt, dem Arbeitgeber Einhalt zu gebieten, wenn die Arbeitsgerichtsbarkeit bei Dir im Ort dem Betriebsrat in dieser Frage nicht wohlgesonnen ist.
Wir wünschen Dir erkenntnisreiche 15 Minuten!
Doch die Frage ist: Was kann der Betriebsrat tun? Zum Beispiel einen Unterlassungsanspruch im Wege der einstweiligen Verfügung beim zuständigen Arbeitsgericht einbringen. Dass dieses Vorgehen allerdings nicht immer von Erfolg gekrönt sein muss, zeigt ein jüngst durchgeführtes Verfahren über das Arbeitsgericht Würzburg bis hin zum Landesarbeitsgericht Nürnberg.
In dieser Folge verdeutlichen wir Dir die Grundzüge der Entscheidungen, damit Du weißt, was der Knackpunkt an der ganzen Sache ist. Gleichzeitig zeigen wir Dir Wege auf, wie Du mit der Problematik umgehen kannst - welche alternativen Wege es also gibt, dem Arbeitgeber Einhalt zu gebieten, wenn die Arbeitsgerichtsbarkeit bei Dir im Ort dem Betriebsrat in dieser Frage nicht wohlgesonnen ist.
Wir wünschen Dir erkenntnisreiche 15 Minuten!
Viele Grüße aus Hamburg
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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