€ 5.000 Schadensersatz wegen unbefugter Datenweitergabe als Betriebsratsvorsitzender? (ArbG Bonn)


Episode Artwork
1.0x
0% played 00:00 00:00
Feb 07 2025 15 mins   7
Der Datenschutz spielt im Rahmen der Betriebsratsarbeit eine gewichtige Rolle. Der Betriebsrat - und auch die einzelnen Betriebsratsmitglieder - haben im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sicherzustellen.

Doch es gibt im Datenschutz knifflige Konstellationen, die es den Betriebsräten nicht so einfach machen. Wann darf ich z.B. persönliche Daten weitergeben, wenn sich Mitarbeiter vertrauensvoll an mich wenden? Was ist erlaubt und was ist nicht erlaubt?

Eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn verdeutlicht, dass eine Fehleinschätzung potenziell finanziell nachteilige Konsequenzen haben könnte. In dieser Folge stelle ich Dir die Grundzüge der Entscheidung da und gebe Dir erste Anhaltspunkte, worauf es ankommt.

Viel Spaß!

Ich wünsche Dir viel Spaß!

Viele Grüße aus Hamburg

Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Newsletter
Anmeldung zu VolleLadungMitbestimmung

Kontakt

Betriebsrat Kanzlei / Smart Arbeitsrecht
Van-der-Smissen-Str. 2a
Tel.: 040 524 717 830
E-Mail: [email protected]

Webseite

www.betriebsrat-kanzlei.de
www.smart-arbeitsrecht.de