"Der Arbeitgeber darf meine personenbezogenen Daten nur verarbeiten, solange ich damit einverstanden bin." Trifft diese Annahme zu? Darf der Arbeitgeber tatsächlich Deine Daten nur verarbeiten, wenn Du deine Zustimmung dazu gegeben hast?
Im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes herrschen viele Missverständnisse. In dieser Folge möchte ich Dir aufzeigen, welche Regeln insofern im Arbeitsverhältnis Anwendung finden und nach welchen Maßstäben sich die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten beurteilt.
Vor komme ich auch auf ein paar Beispiele zu sprechen, in denen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Arbeitsverhältnis eher zulässig bzw. unzulässig ist.
Im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes herrschen viele Missverständnisse. In dieser Folge möchte ich Dir aufzeigen, welche Regeln insofern im Arbeitsverhältnis Anwendung finden und nach welchen Maßstäben sich die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten beurteilt.
Vor komme ich auch auf ein paar Beispiele zu sprechen, in denen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Arbeitsverhältnis eher zulässig bzw. unzulässig ist.
Viel Freude bei dieser Folge!
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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