Freies WLAN & Störerhaftung – Rechtsbelehrung Folge 23 (Jura-Podcast & Gewinnspiel)


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Apr 22 2015 66 mins   421 1 0

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Das Logo dieser Folge orientiert sich an dem Hotspot-Logo der Freifunker.

Mit 1,9 freien Hotspots pro 10.000 Einwohner gehört Deutschland zu den Schlusslichtern bei der Versorgung mit offenen Netzen. Als Grund wird die Angst vor so genannter „Störerhaftung“ genannt. Gemeint ist damit die Haftung der Hotspotanbieter und Freifunker für etwaige Urheber- und sonstige Rechtsverletzungen, die Dritte theoretisch über ein freies WLAN begehen können.

Gesetzliche Vorschläge zur WLAN-(Ent)Haftung

Aus diesem Grund fordern Verbände, wie z.B. Digitale Gesellschaft e.V. eine gesetzliche Abschaffung der Haftung für das freie WLAN. Nunmehr liegt der (Referenten)Entwurf einer gesetzlichen Haftungsminderung vor, die vom Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vollmundig als „Schub für kostenloses WLAN“ angekündigt wird.

Darin wird die Störerhaftung jedoch nicht generell abgeschafft, sondern an Bedingungen, wie Verschlüsselungs- oder ähnliche Schutzmaßnahmen geknüpft. Dieser Widerspruch zwischen der Förderung eines offenen Netzes und gleichzeitiger Forderung seiner Verschlüsselung stößt daher auf heftige Kritik (Offene Netze und Recht, Netzpolitik.org, Beck-Blog).

Unser Gast und Experte für offene Netze: Dr. Reto Mantz

Die Kritik kommt auch seitens unseres Gastes, Richter am Landgericht Frankfurt a.M. und Experte für offene Netze, Dr. Reto Mantz (Twitter). Dr. Mantz promovierte zu Rechtsfragen offener Netze und hat im Jahr 2014 zusammen mit Dr. Thomas Sassenberg das Buch „WLAN und Recht – Aufbau und Betrieb von Internet-Hotspots“ veröffentlicht. In seinem Blog „Offene Netze und Recht“ begleitet und kommentiert er die gesetzlichen Änderungen.

Mit Dr. Mantz haben wir uns über die Hintergründe, den aktuellen Stand, mögliche Schutzmaßnahmen und künftige Entwicklungen der Haftung für die Bereitstellung offener Netze unterhalten. Wir bedanken uns für die verständlichen Erklärungen, deren Kenntnis ich allen WLAN-Betreibern empfehle.

Gewinnspiel

 

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Ebenso möchten wir uns für eine Ausgabe des Buches „WLAN und Recht“ bedanken, die unser Gast unseren Hörern zur Verfügung stellt. Wir verlosen das Buch unter allen, einen Kommentar hier im Blog oder unter den Beiträgen zum Podcast bei Facebook, Google+ hinterlassen oder diesen Beitrag bei Twitter teilen. Teilnahmeschluß ist der 25. Mai 2015. Ihre Daten werden nur für das Gewinnspiel und dessen Abwicklung verwendet.

Wir haben einen Gewinner: Es ist der Freifunk Magdeburg. Herzlichen Glückwunsch von uns und wir hoffen, dass das Buch Euch bei Eurem Einsatz für freie Netze gut unterstützen wird.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und wir freuen uns immer über Themenvorschläge an @RBL_rfm. Den Beitrag zu diesem Podcast von Herrn Richter finden Sie bei richter.fm.

Inhalte des Podcasts:

  • 00:00:00 Begrüßung und Kommentare zur letzten Folge
  • 00:02:00 Vorstellung unseres Gastes Dr. Reto Mantz
  • 00:05:30 Einführung & Zusammenfassung des Themas dieser Folge
  • 00:13:30 Freifunk und Grundsätze des idealen offenen Netzes (Pico-Peering)
  • 00:20:00 Sind offene Netze wirklich relevante Gefahrenquellen? Die Erfahrungen sprechen dagegen.
  • 00:24:30 Was ist die Störerhaftung und § 8 TMG?
  • 00:31:40 Wie sehen die geplanten gesetzlichen Änderungen aus?
  • 00:33:30 Wann wird ein WLAN geschäftsmäßig genutzt und wann rein privat?
  • 00:39:30 Welches Ziel verfolgt der Gesetzgeber mit den Einschränkungen offener Netze?
  • 00:42:30 Kommen auf die Betreiber offener Netze zusätzliche Kosten zu und gibt es Alternativen zur Verschlüsselung, wie z.B. das das Sperren bestimmter Ports?
  • 00:47:00 Ist der Gesetzesentwurf überhaupt mit dem EU-Recht vereinbar?
  • 00:48:50 Wie ist eigentlich die gegenwärtige Gesetzeslage zur WLAN-Haftung für private und geschäftliche Anbieter?
  • 00:50:00 Die Bündelung und Drittanbieter des Datenverkehrs als faktischer Schutz und sind Anbieter wie „Sorglos Internet“ zu empfehlen?
  • 00:55:00 Welche Überwachungs- und Schutzmaßnahmen sind derzeit zumutbar? Bearshaere/ Morpheus OLG Hmaburg & OLG Köln
  • 01:00:00 Ein Fall von „German Angst“?
  • 01:05:00 Gewinnspiel

Angesprochene Urteile:

  • BGH zur Haftung des WLAN-Inhabers (BGH, 12.05.2010 – I ZR 121/08 „Sommer unseres Lebens“)
  • BGH zur Ausschluss der Haftung für minderjährige Familienmitglieder (BGH, 15.11.2012 – I ZR 74/12 „Morpheus“)
  • BGH zur Haftung für erwachsene Familienmitglieder (BGH, 08.01.2014 – I ZR 169/12 „Bearshare“)
  • LG Frankfurt a.M. zur Haftung eines Hotelbetreibers für Gast-WLAN (LG Frankfurt/Main, 18.08.2010 – 2-06 S 19/09)
  • AG Charlottenburg zur Haftung von Freifunkern (AG Berlin-Charlottenburg, 17.12.2014 – 217 C 121/14)
  • LG München I zur Haftung von Freifunkern, Vorlage EuGH (LG München I, 18.09.2014 – 7 O 14719/12)
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Ich bin gerade in Japan und merke erstaunliche Parallelen zu Deutschland, zumindest was offene WLANs angeht. Die sind…

Posted by Rechtsanwalt Thomas Schwenke on Mittwoch, 22. April 2015


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