Das Recht wird dann besonders interessant, wenn es unser tägliches Leben betrifft. Auch Messenger gehören mittlerweile zu unserem Alltag und da vor allem der WhatsApp-Messenger, der von knapp der Hälfte aller Deutschen genutzt wird. Da ist es nicht verwunderlich, wenn eine Nachricht von möglicher Abmahnbarkeit der WhatsApp-Nutzung, viele Menschen in Aufregung versetzt.
Ihren Ursprung fand die Nachricht im Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld, das in einer Sorgerechtsangelegenheit ergangen ist (AG Bad Hersfeld, 20.03.2017 – F 111/17 EASO). Das Gericht befand einen Minderjährigen für gefährdet, weil ihm die Mutter die Nutzung von WhatsApp erlaubte, obwohl das nach Ansicht des Richters rechtswidrig und abmahnbar sei.
Nicht erst seit diesem Urteil, streiten sich die Juristen, ob die Nutzung von WhatsApp tatsächlich verboten ist. Der Verstoß gegen das Datenschutzrecht soll dabei in dem Upload der im Smartphone gespeicherten Kontakte zu WhatsApp liegen. WhatsApp kann so erkennen, ob auch andere Kontakte des Nutzers WhatsApp verwenden. Übrigens ist es eine Funktion, über die auch andere Messenger verfügen.
Dieser Frage und ob der hessische Richter mit der Abmahnbarkeit Recht hatte, gehen Herr Richter und ich in dieser Folge nach. Unterstützt werden wir dabei von Dr. Malte Engeler, ebenfalls einem Richter. Er hatte zuvor einen sehr lesenswerten und ausgewogenen Beitrag zu dem Thema geschrieben: „WhatsApp und das Adressbuch-Problem„.
Wir hoffen, dass die hohe „Richterdichte“ nicht zur Verwirrung führt und wünschen Ihnen viel Spaß beim Zuhören!
Shownotes
00:00:00 – Vorstellung unseres Gasts Dr. Malte Engeler
00:03:00 – Welche Messenger nutzen wir?
00:05:50 – Wie funktionieren Messenger technisch und wie unterscheiden sie sich von E-Mails?
00:08:10 – Urteil des AG Bad Hersfeld und wie haben wir es wahrgenommen?
00:15:30 – Gibt es nicht ein Recht auf pseudonyme Nutzung von Messengern? (13 Abs. 6 TMG)
00:19:30 – Sind Messenger Telekommunikationsdienste (TKG) oder Telemedien (TMG) …oder Over The Top
00:24:30 – Darf man das Adressbuch mit Telefonnummern meiner Kontakte bei WhatsApp hochladen?
00:25:45 – Müssen auch Privatpersonen das Datenschutzrecht beachten (Household Exemption)?
00:37:00 – Was ist die Auftragsdatenverarbeitung gem. § 11 BDSG?
00:39:00 – Was das Datenschutzrecht mit Schrödingers Katze zu tun hat.
00:43:50 – Verstößen Messenger gegen den „Direkterhebungsgrundsatz“, wenn sie zum Hochladen der Kontaktdaten auffordern?
00:49:00 – Warum sind Aufsichtsbehörden nicht aktiver in der Verfolgung von Datenschutzverstößen?
00:52:20 – Ist eine Datennutzung ein Fall der Gewährleistung (Shrink Wrap License) und sind die AGB von WhatsApp wirksam?
01:00:50 – Drohen wirklich Abmahnungen oder Bußgelder?
01:10:50 – Was macht einen guten Messenger aus?
01:17:50 – Aber ist WhatsApp nicht sicherer als eine E-Mail und ist das ganze Internet gefährlich?
01:25:50 – Auftragsverarbeitungsverträge als Lösung für jedermann?
01:29:50 – Hausmeisterei, das Blog unseres Gastes „DeathMetalMods“ und unsere Erlebnisse bei den Grimme Online Awards
Erwähnte Messenger
Erwähnte Folgen
Safe Harbor und Datentransfers – Rechtsbelehrung Folge 30
Artikel, Urteile und Links zur Folge
- WhatsApp und das Adressbuch-Problem – von Dr. Malte Engeler bei DeathMetalMods.
- Whatsapp, die Backdoor und die Frage nach der Systemhoheit – von Dr. Malte Engeler bei DeathMetalMods zum Thema Verschlüsselung bei WhatsApp.
- Let’s talk – about Messenger – von dasnuf aka Patricia Cammarata zum Thema „Kinder und digitale Medien“.
- WhatsApp-Marketing & Recht Teil 2: Direktmarketing und Abonnements – von Dr. Thomas Schwenke
- Anordnung gegen Massendatenabgleich zwischen WhatsApp und Facebook – PM des Hamburger Datenschutzbeauftragten.
- OVG Hamburg, 29.06.2016 – 5 Bs 40/16 – Zur „Klarnamenpflicht“ im § 13 Abs. 6 TMG – Facebook ist nicht verpflichtet die Pseudonym-Anordnung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten umzusetzen.
- Abgrenzung Telekommunikationsdienst (TKG) zum Telemediendienst (TMG).
Teaser zu dieser Folge
Der Beitrag WhatsApp, Messenger und Abmahnungen – Rechtsbelehrung Folge 47 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.