Man kann dann auch ein Abo erwerben. Für sieben Euro im Monat und bei zehn Jahren Laufzeit, darf man ein Mal im Jahr, unter Zuzahlung von 10 Euro, einen Termin beim Arzt verpassen. Im Folgejahr darf man dann keinen verpassen, sonst erhöht sich die Zuzahlung wiederum im darauffolgenden Jahr um 20 Euro auf 30 Euro. Kündigt man nicht fristgerecht vier Jahre vor Ablauf des Abos, kann es nur noch der Arzt kündigen. Hört der Arzt auf, bleibt das Abo trotzdem bestehen. Der muss ja schließlich auch schauen, von was er im Alter lebt. Eine Glosse von Helmut Schleich.