In der dritten Podcastfolge gehen wir auf die wichtigsten Aspekte bei der Verfolgung von Hasstaten ein. Im Gespräch mit der Leiterin der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität, Oberstaatsanwältin Ines Karl, und der stellvertretenden Dezernatsleiterin beim polizeilichen Staatsschutz, Sarah-Marisa Wegener, werden mögliche Ungewissheiten rund um die Anzeigenerstattung geklärt und dabei auch mit so manchem Trugschluss aufgeräumt.
Gemeinsam sprechen wir u.a. darüber, wie wichtig es ist, Anzeige zu erstatten und sich als Augen- oder Ohrenzeugin bzw. -zeuge zur Verfügung zu stellen. Außerdem verdeutlichen wir die Relevanz von Opferberatungsstellen und wie wichtig es ist, Hassdelikte auch als solche innerhalb eines Verfahrens einzuordnen.
Hinweise, Meinungen und Kommentare zur aktuellen Folge oder zu den bisherigen Beiträgen könnt ihr über folgende E-Mail-Adresse an uns weiterleiten: [email protected].
Beauftragte GMF bei LKA Präv (inklusive Beratungshotline)
Zentralstelle Hasskriminalität bei der Staatsanwaltschaft Berlin
Anzeige bei der Internetwache der Polizei Berlin oder bei der Zentralstelle Hasskriminalität erstatten
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