Vorboten der Verbote: diese Woche widmen sich unsere Compliance-Kartographen Thorsten Walter und Dr. Kim Manuel Künstner dem Art. 5 der KI-VO (vulgo: „AI Act“) und legen dar, welche KI-Praktiken der Verordnungsgeber ab dem 2. Februar 2025 stets als verbotswürdig betrachtet. Was das mit ehemaligen RAF-Terroristen, Online-Spielen und Emotionen zu tun hat, warum der Film „Minority Report II – EU Edition“ nur zum Kurzfilm taugt und ob Unternehmen künftig vollständig auf Online-Werbung verzichten müssen (Spoiler: nein!) erfahren Sie in der aktuellen Episode von RECHTSANWALTER & LEBENSKÜNSTNER., dem Compliance-Podcast von SCHULTE RECHTSANWÄLTE. Verboten gut sind übrigens auch unsere KI-Workshops und Webinare (Anmeldungen für unsere Präsenzworkshops in Hamburg am 4. November 2024 und Frankfurt am 7. November 2024 sind hier möglich: https://www.schulte-lawyers.com/kuenstliche-intelligenz/ki-workshop oder nehmen Sie online an unserem Webinar „KI für den HR-Bereich“ am 13. November 2024 von 10-13 Uhr teil: https://www.schulte-lawyers.com/schulte-events/ki-workshop-hr).
Entscheidung LG Hamburg (Urteil vom 27.09.2024 - 310 O 227/23) zum Sammeln urheberrechtlich geschützter Werke für einen Datensatz: https://openjur.de/u/2495651.html
Recruiting mit KI bei Unilever: https://www.business-punk.com/2024/05/die-zukunft-des-recruitings-wie-unilever-durch-ki-die-mitarbeitersuche-revolutioniert/
Anmeldungen zu unseren KI-Präsenzworkshops: https://www.schulte-lawyers.com/kuenstliche-intelligenz/ki-workshop
Anmeldungen zu unserem KI-Webinar für HR’ler: https://www.schulte-lawyers.com/schulte-events/ki-workshop-hr