Taggeldversicherung – kommt der Lohn, auch wenn ich krank bin, Prof. Peter Mösch Payot?


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Mar 03 2025 23 mins  

Dass der Lohn auch bei längerer Krankheit weiter auf dem Konto landet, ist unter Umständen ein Trugschluss. Eine Krankentaggeldversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch. Nun kommt auf politischer Ebene Bewegung in die Sache.

Sollen alle Arbeitnehmenden in der Schweiz obligatorisch versichert sein, falls sie wegen einer körperlichen oder psychischen Erkrankung länger ausfallen? Zu dieser Frage verlangt das Eidgenössische Parlament aktuell Fakten. Denn die Datenlage ist dünn.

Unklar ist, wie viele erwerbstätige Schweizerinnen und Schweizer überhaupt versichert sind. Auch wenn sie versichert sind, geniessen sie bei weitem keinen einheitlichen Versicherungsschutz. Versicherungen sind nicht verpflichtet, mit einer Arbeitgeberin eine Versicherung abzuschliessen, oder sie können diese ändern oder kündigen, falls in einer Firma viele teure, langwierige Krankheitsfälle zusammenkommen.

«Für viele Arbeitnehmende gibt es sehr rasch Deckungslücken. Vor allem Personen, die noch nicht lange an einem Ort arbeiten, häufig die Stelle wechseln oder im Tieflohnbereich tätig sind, sind betroffen», sagt Prof. Peter Mösch Payot, er ist Professor für Sozialrecht an der Hochschule Luzern - Soziale Arbeit. Auch für Arbeitgebende kann es rasch teuer werden. Dann nämlich, wenn sie das Krankentaggeld aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, weil sie nicht versichert sind.

Hier möchte das Parlament Gegensteuer geben. Eine Motion verlangt ein Obligatorium. Der Nationalrat befürwortet dieses Anliegen. Der Ständerat möchte mehr Zahlen zu dieser Versicherung, die in Zeiten von steigenden Zahlen krankheitsbedingter Ausfälle am Arbeitsplatz an Relevanz gewinnt.

Hannes Blatter und Mirjam Breu diskutieren, ordnen ein und klären Details mit dem Experten für Sozialversicherungen Prof. Peter Mösch Payot.