Mit dem Wachstumschancengesetz wird die E-Rechnungspflicht stufenweise ab 2025 eingeführt. Die Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung umfasst ab 01.01.2025 grundsätzlich alle nationalen Umsätze zwischen Unternehmern (B2B). Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht bilden einzig Kleinbetragsrechnungen und Rechnungen über Fahrausweise. Gemeinsam mit Melanie Mili sprechen Andreas und Timo über die vielen Übergangsfristen, rechtlichen Vorgaben sowie die technische Umsetzung dieser herausfordernden Rechtsänderung.
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