Mar 01 2025 22 mins 3
Mit einem Restnutzungsdauergutachten lässt sich die Abschreibung verdoppeln oder in ganz krassen Fällen sogar noch weiter erhöhen. Aber das Finanzamt hat wie immer ein paar Hürden aufgebaut. Florian Fischer erklärt diese Hürden und wie man sie umgeht.
Hier finden Sie die gesetzlichen Grundlagen zum Nachlesen:
- § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
- BFH Urteil vom 28. Juli 2021, IX R 25/19
- BMF-Schreiben vom 22.02.2023
- R 7.4 Abs. 9 Satz 2 EStR
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